Das ändert sich im neuen Jahr – ein Überblick über Gesetzesänderungen/Neuerungen in 2023

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Garbsen – Mit dem neuen Jahr treten 2023 eine ganze Reihe Gesetzesänderungen in Kraft. Hier mal ein Überblick über einige, wichtige Änderungen.

Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom

Die Energiekrise macht sich im Winter finanziell stark für die Verbraucher/innen bemerkbar. Preisbremsen bei Gas, Strom und Fernwärme sorgen ab 2023 für finanzielle Entlastung. Zwar werden sie nach aktuellem Stand ab März 2023 formal in Kraft treten. Sie sollen dann aber rückwirkend schon ab 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll in diesem Zeitraum gelten:

  1. Ein gedeckelter Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde.
  2. Bei Strom liegt der Preisdeckel bei 40 Cent pro Kilowattstunde.
  3. Bei Fernwärme sollen 9 ½ Cent pro Kilowattstunde als Preisdeckel gelten.

Nur für den darüber liegenden Verbrauch müssen wir den deutlich höheren, gültigen Vertragspreis zu zahlen. Es  wurde auch eine Soforthilfe für Dezember 2022 beschlossen. Der Staat übernimmt für diesen Monat den Abschlag

Mehr Wohngeld für mehr Menschen

Eine weitere Maßnahme in der Energiekrise: Das Wohngeld wird ab dem 1. Januar 2023 kräftig erhöht, und zwar um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat. Es soll auch deutlich mehr Bürgern/innen zur Verfügung stehen.

Ob man Wohngeld erhalten kann und wie viel, hängt von Einkommen, Miete, Wohnort ab und ist individuell sehr unterschiedlich. Man bekommt es nicht automatisch, sondern nur auf Antrag bei der zuständigen Kommune, hier die Stadt Garbsen.

Das 49-Euro-Ticket

Aufs 9-Euro-Ticket aus dem Sommer 2022 folgt das dauerhafte 49-Euro-Ticket: Im Frühjahr 2023 soll das bundesweite Deutschlandticket eingeführt werden. Das genaue Startdatum steht noch nicht fest. Für 49 Euro pro Monat können damit alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs genutzt werden – egal wo im Land.

Zu diesem Preis wird das Ticket wird wohl vorwiegend für Berufspendler oder Reisende interessant sein, die auf längeren Strecken unterwegs sind. Das Ticket soll als monatlich kündbares Abo angeboten werden

Mehr Rente mit Angleichung zwischen Ost und West

Ab dem 1. Juli 2023 sollen die Renten voraussichtlich im Westen um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent steigen. So steht es im Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 der Bundesregierung. Die Anpassung gilt für

  • alle Altersrenten,
  • für Erwerbsminderungs- und
  • Hinterbliebenenrenten,
  • für gesetzliche Unfallrenten sowie
  • für die Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse.

Ab 1. Juli 2023 wird außerdem der nächste Schritt gemacht, um den Rentenwert Ost an den im Westen geltenden Rentenwert anzugleichen. Von derzeit 98,6 Prozent steigt der Ost-Rentenwert dann auf 99,3 Prozent des Westwerts.

Bürgergeld ersetzt Hartz IV

Neuer Name, mehr Leistungen und höhere Freibeträge: Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die bisherige Grundsicherung (“Hartz IV”) ersetzen.

Wichtige Inhalte:

  • Der Regelsatz des neuen Bürgergelds für alleinstehende Erwachsene soll monatlich 502 Euro betragen (statt bisher 449 Euro). Auch Lebenspartner und Kinder sollen mehr Geld erhalten.
  • Die Freibeträge auf Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro sollen auf 30 Prozent steigen, um den Anreiz, eine Tätigkeit aufzunehmen, zu erhöhen.
  • Zudem soll ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro bei Aufnahme von abschlussbezogenen Weiterbildungen eingeführt werden.
  • Im 1. Jahr soll ein Vermögensfreibetrag von 40.000 Euro für einen Single und 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt gelten.

Beibehalten werden sollen Sanktionsmöglichkeiten bei Fehlverhalten schon ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs.

Neues Tierwohllabel für Schweinefleisch

Die Kennzeichnung von Haltungsbedingungen soll für erste Produkte Pflicht werden. Ab Sommer 2023 tritt das entsprechende Gesetz in Kraft und regelt es zunächst für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus deutscher Herstellung.

Importierte Produkte fallen also nicht darunter.

Es gibt 5 Haltungskategorien:

  1. Stall,
  2. Stall + Platz,
  3. Frischluftstall,
  4. Auslauf/Freiland und
  5. Bio.

Später soll die Kennzeichnungspflicht für Geflügel und Rindfleisch folgen, ebenso eine Erweiterung auf in der Gastronomie verwendetes Fleisch sowie verarbeitete Produkte.

Die Kehrseite: Da zunächst nur unverarbeitetes Fleisch im Handel gekennzeichnet wird, bleibt der deutlich größere Teil des deutschen Schweinefleischabsatzes erst einmal außen vor

Viele Gebäudeversicherungen werden wohl teurer

Die Beiträge für Wohngebäudeversicherungen werden wohl fühlbar ansteigen. Hintergründe sind zum einen die Flutkatastrophe im Sommer 2021. Rund 91.000 versicherte Wohngebäude wurden beschädigt oder zerstört.

Zum anderen belastet die Rekordinflation auch die Versicherer, da bei Reparaturen die Handwerks-, Material- und Baukosten steigen. Betroffene sollten ihren Beitrag für die Gebäudeversicherung im Blick halten und können – nach einem Bedingungs- und Beitragsvergleich – den Anbieter wechseln

Mehrweg-Pflicht in der Gastronomie für Essen to go

Einwegbehältnisse sorgen für reichlich Verpackungsmüll. Das soll sich ab 1. Januar 2023 ändern: Restaurants, aber auch Lieferdienste und Caterer werden dann verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten.

Eine Ausnahme gibt es für kleine Betriebe – etwa Bäckereien oder Imbisse – mit höchstens 5 Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie müssen jedoch mitgebrachte Gefäße der Kundschaft akzeptieren und Speisen und Getränke für den “to go”-Verzehr auf Wunsch abfüllen

Lieferkettengesetz tritt in Kraft

Deutsche Unternehmen sind ab 2023 für die Einhaltung von Menschenrechten und ökologischen Standards entlang ihrer Lieferketten verantwortlich. Am 1. Januar tritt das “Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten” in Kraft.

Bei der Produktion von Kleidung, Elektronik oder Kaffee werden in fernen Ländern immer wieder grundlegende Menschenrechte verletzt und die Umwelt belastet. Lohndumping, Kinderarbeit, illegale Abholzungen sowie Verschmutzung von Boden, Luft und Wasser mit Giftstoffen gehören zu den negativen Begleiterscheinungen.

Das Lieferkettengesetz verpflichtet jetzt viele Unternehmen, bei direkten Zulieferern sowie anlassbezogen auch bei indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu ermitteln, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und diese gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu dokumentieren. Außerdem müssen sie Beschwerdemöglichkeiten einrichten. Eine zivilrechtliche Haftung bei Verstößen gegen das Gesetz ist allerdings nicht vorgesehen.

Die Verbraucherzentralen kritisieren, dass das Lieferkettengesetz zu viele Schlupflöcher bietet und fordern unter anderem eine zivilrechtliche Haftung für Entscheider:innen in den Unternehmen und die rechtsverbindliche Verankerung von Sorgfaltspflichten aller Unternehmen in der gesamten Lieferkette und nicht nur für direkte Zulieferer. Auch eine umweltbezogene Sorgfaltspflicht soll mit einbezogen werden.

Falls Ihnen faire Handelspraktiken und nachhaltige Produktion wichtig sind, bieten vorerst die etablierten Siegel des fairen Handels und Nachhaltigkeitslabel eine Orientierung für tägliche Konsumentscheidungen.

GCN/@Verbraucherzentrale.de/bs