Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Stadtteilhaus – Einzug voraussichtlich ab September 24

Ab September ist geplant, hier Geflüchtete unterzubringen/ GCN

Garbsen – Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Stadtteilhaus – Einzug voraussichtlich ab September 24.

Die Stadt plant die Eröffnung der neuen Gemeinschaftsunterkunft in der Beethovenstraße (im ehemaligen Stadtteilhaus) in Altgarbsen zum 2. September 2024. Diese Maßnahme ist ein Teil der städtischen Bemühungen, die Wohnsituation von Geflüchteten zu verbessern und zugleich die Nutzung von Hotelunterkünften zu reduzieren. Lesen Sie auch:

Aktuell sind 22 Geflüchtete in Hotels untergebracht, teilte die Stadtverwaltung auf Anfrage mit. Diese sollen in das ehemalige Stadtteilhaus spätestens zum 2.9.24 umziehen, wenn dieses dann betriebsbereit ist. Dieser Schritt ist insbesondere deshalb von Bedeutung, da in Garbsen die Zuweisungsquote für Geflüchtete im Frühjahr 24 bei Null lag. Im Oktober werden neue Zuweisungsquoten für die Kommunen erstellt. Bei entsprechenden Zuweisungen für Garbsen können dann weitere Menschen u.a. in der Beethovenstraße aufgenommen werden. Weitere Artikel bezüglich des Stadtteilhauses finden Sie hier

Seit 2014 hat Garbsen insgesamt 2.832 Geflüchtete aufgenommen. Die Unterbringung erfolgte bisher sowohl in dezentralen Wohnungen als auch in zentralen Gemeinschaftsunterkünften. Trotz der Vollbelegung der vorhandenen Einrichtungen und einer anhaltend angespannten Wohnsituation sieht die Stadt derzeit keine kurzfristige Entspannung in diesem Bereich.

Die Stadtverwaltung hat zudem beschlossen, die bestehenden Mietverträge für Objekte in der Carl-Zeiss-Straße, Flemmingstraße und Otternhägener Straße zu verlängern. Dies geschieht in Vorbereitung auf die zu erwartende neue Aufnahmequote (Herbst 24) und soll sicherstellen, dass die Betreuung und Unterstützung der Geflüchteten ohne Unterbrechung fortgesetzt werden kann. Entsprechende Haushaltsmittel sind bereits für die Jahre 2025 und 2026 eingeplant, basierend auf einer Belegung von 85 Prozent  – heisst es in einer entsprechenden Beschlussvorlage, die vom Rat in der nächsten Ratssitzung beschlossen werden soll.

GCN/bs