GARBSEN – Steuerfrist naht: Am 15. August 2024 müssen Garbsener Bürger und Bürgerinnen sowie Unternehmen ihre Steuern und Abgaben entrichten.
Betroffen sind
- die Grundsteuer A und B,
- die Niederschlagswassergebühr,
- die Straßenreinigungsgebühren
- sowie die Gewerbesteuervorauszahlungen
für das dritte Quartal 2024.
Steuerfrist naht
Die entsprechenden Beträge sind in den zuletzt versandten Steuer- und Abgabenbescheiden aufgeführt, die auch die Bankverbindungen enthalten.
Wer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss sich um nichts kümmern; die Beträge werden automatisch abgebucht.
Wichtig: Änderungen der Bankverbindung müssen bis zum 9. August mitgeteilt werden.
GCN/aw