Garbsen – Bis zu 5.000 Euro Strafe – Stadt Garbsen erinnert Eigentümer an richtige Laubentsorgung.
Mit dem Einzug des Herbstes und dem fallenden Laub erinnert die Stadt Garbsen alle Anlieger daran, dass das Entsorgen von Laub auf Gehwegen oder in der Gosse verboten ist.
Wer gegen diese Regelung verstößt, riskiert eine empfindliche Geldbuße von bis zu 5.000 Euro. Laut der städtischen Straßenreinigungsverordnung, Paragraf 4, sind Grundstückseigentümer und Anlieger verpflichtet, anfallendes Laub ordnungsgemäß zu entsorgen.
Das Hineinkehren in die Straßengosse oder auf den Gehweg stellt einen Verstoß dar. Laub, das auf Gehwegen oder in der Gosse liegen bleibt, kann gefährliche Rutschpartien verursachen und zudem die Abflusskanäle verstopfen. Verstopfte Kanäle können wiederum zu Überschwemmungen führen – ein Risiko, das durch richtige Entsorgung leicht vermieden werden kann.
Die Stadt weist daher eindringlich darauf hin, dass alle Anwohner ihrer Pflicht zur regelmäßigen Reinigung nachkommen sollten. Das Laub kann über die Biotonne, in zugelassenen Laubsäcken oder durch eigene Kompostierung entsorgt werden. So bleibt Garbsen im Herbst sauber und sicher.
GCN/bs















