Neue Regeln für Handys an Schulen – Niedersachsen und Hamburg legen detaillierte Empfehlungen vor

Dieses Symbolbild wurde mit KI erstellt/GCN

Garbsen/Niedersachsen – Neue Regeln für Handys an Schulen – Niedersachsen und Hamburg legen detaillierte Empfehlungen vor.

Niedersachsen und Hamburg haben erstmals gemeinsame, umfassende Empfehlungen zur Handynutzung an Schulen vorgestellt. Sie sollen allen Schulen verbindliche Orientierung geben – von der Grundschule bis zu den Berufsbildenden Schulen – und gleichzeitig ausreichend Spielraum für individuelle Lösungen lassen. Die Vorgaben sind wissenschaftlich fundiert, rechtssicher und wurden gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Medizin, Pädagogik, Psychologie und Medienbildung entwickelt.

Warum neue Regeln notwendig sind

Kinder und Jugendliche nutzen Smartphones und Smartwatches immer früher und immer häufiger. Laut Expertinnen und Experten führt übermäßiger Medienkonsum zunehmend zu Konzentrationsproblemen, Schlafstörungen, Sprach- und Motorikverzögerungen, aber auch zu Cybermobbing und Stress durch soziale Medien. Schulen sehen sich daher wachsenden Herausforderungen gegenüber.

Die Länder stellen klar: Digitale Geräte bieten Chancen – doch ohne klare Regeln gefährden sie Lernklima und Entwicklung.

Grundprinzip: Regeln in jeder Schule verpflichtend

Jede niedersächsische Schule muss künftig eigene, verbindliche Regeln zur Nutzung privater digitaler Geräte beschließen. Der neue Leitfaden liefert dafür rechtliche Grundlagen, pädagogische Empfehlungen und einen umfangreichen Werkzeugkasten mit Vorlagen und Materialien. Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulsozialarbeit sollen in die Regelentwicklung einbezogen werden.

Kernempfehlungen nach Schulstufe

Grundschule: Handyfreie Zeit – klare Linie

Für den Primarbereich empfehlen die Fachleute eindeutig:

  • Smartphones und Smartwatches werden nicht benötigt.

  • Nutzung auf dem Schulgelände nicht erlaubt.

  • Smartwatches nur als Uhr – Mithörfunktion muss deaktiviert sein.

  • Kommunikation in Notfällen über das Schulsekretariat.

  • Förderung analoger Fähigkeiten steht im Mittelpunkt.

Klassen 5–6: Übergangsphase

Auch für die Jahrgänge 5 und 6 gilt weitgehend das Grundschulprinzip:

  • private Nutzung untersagt

  • Nutzung nur für Unterrichtszwecke und mit Freigabe

  • klare Regeln für Pausen und Schulweg

Ab Klasse 7: zunehmend flexible Modelle

Mit dem Alter steigt die Verantwortung der Schüler – deshalb empfiehlt die Handreichung:

  • Smartphonefreie Zeiten und Zonen, z. B. bestimmte Pausenbereiche

  • Nutzung im Unterricht nur mit Erlaubnis der Lehrkraft

  • regelmäßiges Thematisieren von Medienverhalten und Risiken

  • Smartwatches weiterhin nur mit deaktivierter Mithörfunktion

  • Regeln werden mit zunehmendem Alter lockerer, bleiben aber klar definiert

Sekundarbereich II und Berufsbildende Schulen

Hier steht Eigenverantwortung im Mittelpunkt:

  • digitale Geräte als Lernwerkzeug integriert

  • Nutzung erlaubt, wenn sie dem Lernprozess dient

  • klare Regeln für Prüfungen und störungsfreie Lernphasen

  • Reflexion über eigenes Medienverhalten als Unterrichtsinhalt

Förderschulen

  • Grundsätze wie in den anderen Schulformen

  • zusätzlich: differenzierte Regeln je nach Förderbedarf

  • digitale Geräte können unterstützend wirken, erfordern aber stärkere Begleitung

Was Schulen nun konkret umsetzen sollen

Der Werkzeugkasten liefert praktische Hilfen:

  • Muster-Schulordnungen

  • Vorlagen für Elternbriefe

  • Projektideen (z. B. „Smartphoneführerschein“, Projektwoche)

  • Materialien in mehreren Sprachen

  • Checklisten zur Beteiligung der Schulgemeinschaft

  • Vorschläge für gestufte Maßnahmen bei Verstößen

Schulen sollen außerdem regelmäßig prüfen, ob ihre Handyordnung funktioniert und sie bei Bedarf weiterentwickeln.

Rechtliche Klarheit

Der Leitfaden beschreibt klar, was Schulen dürfen – und was nicht:

  • Ein Mitnahmeverbot ist rechtlich kaum haltbar, ein Nutzungsverbot dagegen schon.

  • Smartphones dürfen vorübergehend eingezogen, aber nicht durchsucht werden.

  • Aufnahmen ohne Einwilligung sind verboten und oft strafbar.

Mit den neuen Empfehlungen schaffen Niedersachsen und Hamburg einen klaren Rahmen für einen modernen und verantwortungsvollen Umgang mit Smartphones und Smartwatches an Schulen. Besonders wichtig: Die Regeln werden gemeinsam mit der Schulgemeinschaft entwickelt und an das Alter der Schülerinnen und Schüler angepasst. Ziel ist eine Schule, die digitale Teilhabe ermöglicht, ohne die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu gefährden.

GCN/bs