Garbsen – Leinenpflicht ab April – Darauf müssen Hundehalter in Garbsen jetzt achten.
Mit dem Frühling beginnt nicht nur die wärmere Jahreszeit – auch die Natur erwacht zu neuem Leben. Genau aus diesem Grund erinnert die Stadt Garbsen jedes Jahr aufs Neue an eine wichtige Regelung für Hundebesitzer: Vom 1. April bis zum 15. Juli gilt in der freien Landschaft sowie im Wald Leinenzwang.
Hintergrund ist die sogenannte Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. In diesen Monaten sind viele Wildtiere besonders schutzbedürftig. Vögel brüten am Boden, Rehkitze liegen gut getarnt im hohen Gras und auch andere Jungtiere sind auf Ruhe angewiesen. Freilaufende Hunde können diese Tiere aufscheuchen, verletzen oder im schlimmsten Fall töten – oft unbeabsichtigt.
Die Anleinpflicht dient daher dem Schutz der heimischen Tierwelt. Sie gilt nicht nur in Wäldern, sondern auch auf Wiesen, Feldern und in anderen Bereichen außerhalb geschlossener Ortschaften. Hundehalter sind in dieser Zeit verpflichtet, ihre Tiere jederzeit unter Kontrolle zu halten – am sichersten ist das durch eine Leine.
Nur wenige Ausnahmen sind gesetzlich vorgesehen. Dazu zählen unter anderem Hunde im Rahmen der rechtmäßigen Jagdausübung sowie speziell ausgebildete Assistenz-, Rettungs-, Hüte- oder Diensthunde von Polizei, Bundespolizei oder Zoll.
Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Grundlage hierfür ist das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung.
Für Hundehalter bedeutet das: In den kommenden Monaten ist besondere Rücksicht gefragt – nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit der Natur.
GCN/bs

















