Garbsen – DEKRA warnt Partygänger davor, sich in der Faschingszeit zum Konsum von illegalen Drogen verführen zu lassen. Der Preis für den schnellen „Kick“ ist hoch: Es drohen irreparable Gesundheitsschäden, Abhängigkeit und auf jeden Fall der Verlust des Führerscheins.
„Eine große Gefahr von Partydrogen ist ihr starkes Abhängigkeitspotenzial“, sagt Dr. Thomas Wagner, Fachbereichsleiter der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) bei DEKRA. „Die verbreiteten Amphetamine haben eine antriebssteigernde und euphorisierende Wirkung, sie lösen Glücksgefühle aus und geben dem Konsumenten das Gefühl, gute Gespräche zu führen. Dies produziert ein starkes Verlangen, diese Erlebnisse wieder haben zu wollen“, erklärt Psychologe Wagner. „Aus Probierverhalten entwickelt sich schnell ein gewohnheitsmäßiger Konsum, der leicht in Abhängigkeit übergehen kann.“
„Die gesundheitlichen Schädigungen durch Drogen wie Amphetamin oder verwandte Stoffe wie Crystal Meth oder Ecstasy schreiten schnell voran“, stellt Wagner fest. Langfristiger Konsum beeinträchtigt geistige Funktionen wie Gedächtnis, Lernen und Informationsverarbeitung. Bei chronischem Konsum ist zudem mit Schlafstörungen, Psychosen, körperlichem Verfall, massiver Gewichtsabnahme und Rückzug aus dem sozialen Umfeld zu rechnen.
Meist ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich die Konsumenten unter der Wirkung von Drogen auch ans Steuer setzen. Die aufputschende, euphorisierende Wirkung von Partydrogen hat in der Regel zur Folge, dass sich die Betreffenden sorglos verhalten und das Gefahrenbewusstsein verlieren. Häufig missachten sie die einfachsten Regeln, fahren viel zu schnell oder bei Rot über die Ampel.
„Typisch ist, dass sich Fahrer unter der Wirkung von Drogen unangreifbar fühlen und glauben, die Straße gehöre ihnen allein“, berichtet Wagner. Hoch ist auch die Unfallgefahr, wenn das ganze Wochenende unter Drogen durchgefeiert und der Fahrer auf der Heimfahrt schlagartig von extremer Müdigkeit übermannt wird, weil die aufputschende Wirkung wegfällt. Dadurch kommt es immer wieder zu Unfällen, die auf den ersten Blick schwer erklärbar scheinen, wie zum Beispiel das Abkommen von der Fahrbahn auf gerader Strecke. Wer den schnellen Kick durch Drogen sucht, muss auch wissen, dass er auf jeden Fall den Führerschein verliert, wenn ihm der Konsum von Drogen nachgewiesen wird. Er muss dafür noch nicht einmal selbst gefahren sein. In der Fahrerlaubnis-Verordnung ist geregelt, dass jeder, der harte Drogen nimmt, zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Ob jemand Drogen konsumiert hat, lässt sich per Blutkontrolle, Urinprobe oder Haaranalyse nachweisen. Mithilfe eines fünf Zentimeter langen Haarstrangs kann man sogar zurückverfolgen, ob der Betreffende in den letzten fünf Monaten Drogen konsumiert hat.
Um den Führerschein erneut zu beantragen, muss der Fahrer per Test nachweisen, dass er zwölf Monate abstinent war und sich nachhaltig von Drogen gelöst hat. „Das ist schwierig und ohne professionelle Unterstützung in der Regel nicht zu schaffen“, berichtet der Experte von DEKRA. Auch ein unmittelbarer Therapieerfolg ist im Falle einer Drogenabhängigkeit nicht garantiert: „Nach der ersten Therapie schafft es nur rund ein Drittel der Teilnehmer, sich von Drogen zu lösen. Etwa ein zweites Drittel schafft es nach der zweiten Therapie, ein weiteres Drittel überhaupt nicht.”
GCN/kg