Änderungen bei Kamin/Holzöfen in Garbsen – Was Sie bis Ende 2024 wissen und tun müssen

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Garbsen – Änderungen bei Kamin/Holzöfen in Garbsen – Was Sie bis Ende 2024 wissen und tun müssen

Ab 2024 tritt eine wichtige Änderung im Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV) in Kraft, die sich auf viele Haushalte in Deutschland, somit auch in Garbsen auswirken wird. Diese Verordnung zielt darauf ab, ältere Holzöfen, die bestimmte Emissionswerte überschreiten, nachzurüsten oder auszutauschen. Der Grund für diese Maßnahme ist der Feinstaub, der bei der Verbrennung von Holz entsteht und gesundheitsschädlich sein kann.

Betroffene Öfen

Die Verordnung betrifft Holz- und Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Besitzer solcher Öfen haben bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ab 2025 sind alle Holzöfen verboten, die die neuen Grenzwerte nicht einhalten. Ausnahmen gibt es für bestimmte Ofentypen wie Badeöfen, Grundöfen, historische Öfen und offene Kamine.

Maßnahmen für betroffene Haushalte

Wenn Ihr Kaminofen von der Verordnung betroffen ist, besteht die Möglichkeit der Nachrüstung. Hierbei sollten Sie mit Kosten ab 700 Euro rechnen. In vielen Fällen kann es jedoch sinnvoller sein, einen neuen, effizienteren Ofen zu erwerben, da dieser weniger Brennstoff verbraucht und somit langfristig Kosten spart. Sollte eine Nachrüstung technisch nicht möglich sein oder ein neuer Holzofen nicht infrage kommen, muss der alte Ofen stillgelegt werden.

Wichtige Hinweise

  • Um zu überprüfen, ob Ihr Ofen den Vorschriften entspricht, können Sie sich an Ihren Schornsteinfeger oder den Hersteller wenden.
  • Alle Kaminöfen, die nach 2010 produziert wurden, erfüllen in der Regel die vorgeschriebenen Grenzwerte.

Jetzt schon informieren

Diese neue Verordnung erfordert eine sorgfältige Überprüfung und möglicherweise Anpassungen für viele Haushalte. Es ist wichtig, sich rechtzeitig zu informieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig die Umweltbelastung zu reduzieren.

GCN/bs