Betrunkener Autofahrer (24) kommt von der Fahrbahn ab und verwüstet einen Garten eines Mehrfamilienhauses 

Die Insassen des Fahrzeugs kamen mit leichten Verletzungen davon/Fotos: privat

Garbsen – In der Nacht von Samstag auf Sonntag um 02:12 Uhr befuhr ein 24-jähriger Garbsener mit seinem PKW mit vermutlich nicht angepasster Geschwindigkeit die Bürgermeister-Wehrmann-Straße in Richtung B6. Kurz vor dem Netto Markt verlor dieser die Kontrolle über seinen PKW. Durch den Anstoß am linken Bordstein fuhr dieser ungebremst über den Gehweg in den Gartenzaun eines Mehrfamilienhauses. 

Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Holzzaun komplett zerstört. Weiter wurde ein Metallgartenhäuschen deformiert und in den Garten geschleudert. Anschließend kam der PKW auf der Fahrbahn wieder zum Stehen. Auch am PKW entstand ein hoher Sachschaden. Unter anderem wurde das linke Rad abgerissen. 

Durch umherfliegende Teile wurden darüber hinaus zwei geparkte PKW beschädigt. Der Fahrer und der Beifahrer zogen sich leichte Verletzungen zu. Ein Atemalkoholtest vor Ort ergab bei dem Fahrer 1,47 Promille. Der Fahrer und der Beifahrer kamen vorsorglich in ein Krankenhaus. Sie wurden nach einer ambulanten Behandlung entlassen. 

Dem Fahrer wurde im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Außerdem wurde der Führerschein sichergestellt. 

Die Straße blieb in der Nacht für mehrere Stunden gesperrt. Aufgrund der großen Spurenlage wurde die Polizei Garbsen durch den Verkehrsunfalldienst der Polizeidirektion Hannover unterstützt. Der Sachschaden wird derzeit auf mindestens 20000 Euro geschätzt. 

Der Fahrer muss sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung sowie Verdacht des illegalen Autorennens verantworten. 

Warum Verdacht des illegalen Autorennens? 

Mit Einführung des neuen Paragraphen 315d StGB könnte auch hier der Tatbestand erfüllt sein. Demnach ist es auch strafbar, wenn ein Verkehrsteilnehmer versucht die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. In diesem Fall werden die Ermittlungen ebenfalls hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeit aufgenommen. 

GCN/PolizeiGarbsen/bs