Bürgerbüro bietet ab sofort Online-Terminvergabe an: Weiterer Schritt auf dem Weg zum digitalen Rathaus

Ab sofort können Termine im Rathaus online vereinbart werden./GCN

Garbsen – Ab sofort können Termine im Bürgerbüro der Stadt Garbsen schnell und unkompliziert online vereinbart werden.

„Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg hin zum digitalen Rathaus“, sagt Erster Stadtrat Walter Häfele, Leiter der Projektgruppe für den digitalen Ausbau der Stadtverwaltung.

Die Online-Terminvereinbarung ist direkt auf der Startseite der städtischen Homepage sowie unter dem Link www.garbsen.de/buergerbuero zu finden. In der Online-Terminvereinbarung kann das gewünschte Anliegen angeklickt und nach Eingabe der persönlichen Daten der entsprechende Wunschtermin ausgewählt werden. Zunächst erhalten die Kunden automatisch eine E-Mail, dass der Termin eingetragen wurde. Dieser muss anschließend zwingend über den in der E-Mail übersandten Bestätigungslink aktiviert werden. Erst nach der Aktivierung durch den Kunden erhält dieser seine endgültige Bestätigung mit allen Hinweisen zum gebuchten Termin.

Bei Terminwünschen zu Anliegen, die nicht in der Online-Terminvereinbarung zu finden sind sowie bei allen anderen Fragen an das Bürgerbüro, ist es aufgrund der noch immer bestehenden Corona-Situation notwendig, dass sich die Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an [email protected] an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros wenden.

Termine können auch unter der Telefonnummer (0 51 31) 7 07- 2 70 vereinbart werden. Die Telefonhotline zu den Terminwünschen ist von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und am Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 13.30 bis 14.30 Uhr erreichbar. Telefonisch können nur die Termine angeboten werden, die auch in der Online-Terminvereinbarung angezeigt werden. Außerdem ist zu beachten, dass die Telefonhotline sehr stark frequentiert wird und die Mitarbeiter des Bürgerbüros dadurch schwer zu erreichen sind.

Grundsätzlich gilt, dass alle Besuche im Bürgerbüro weiterhin nur nach vorherige Terminvereinbarungen möglich sind, um größere Personenansammlungen zu vermeiden. Das Rathaus darf erst kurz vor dem vereinbarten Termin betreten werden.

GCN/ds