Der ehemalige ges. Betreuer Christian P. aus Garbsen wurde vom Amtsgericht Neustadt wegen „Untreue“ in 137 Fällen verurteilt

Garbsen – Heute, 02.02.2023 fand im 5. Anlauf der Prozess gegen Christian P. (40) aus Garbsen statt. Bereits 4 x hatte er einen Gerichtstermin vor dem Amtsgericht Neustadt platzen lassen. Beim letzten Termin fälschte er einen positiven Corona-Test.

Was wurde Christian P. vorgeworfen?

Untreue in 137 Fällen. Christian P. war in der Zeit von Februar 2015 bis Mai 2018 für Frau Karin T. aus Garbsen als gesetzlicher Betreuer bestellt und hatte somit auch Zugriff auf ihre Finanzen und Konten der alten, kranken Dame. Frau Katrin T. ist 2018 in einem Pflegeheim in Garbsen verstorben. Schon einige Wochen nachdem Herr P. die Betreuung in 2015 übernommen hat, begann er, sich immer wieder an den Konten der Frau zu bedienen. Er überwies anfangs kleinere und größere Summen unter falschen Angaben auf sein eigenes Konto. Auch Barabhebungen über 20.000 wurden ihm zur Last gelegt. Insgesamt veruntreute er in 137 Fällen bei Frau T. eine Gesamtsumme von ca. 98.000,00 Euro.

Die Summen, die er auf sein Konto überwiesen hat, waren unterschiedlich groß, von 6,– Euro bis 4.000 Euro hat Christian P. Überweisungen und Barabhebungen vorgenommen, die sich im Laufe von etwa 3 Jahren auf ca 98.000,00 Euro anhäuften.

Nachlassverwalterin Renate M. hat den Stein ins Rollen gebracht:

Als Zeugin wurde die Nachlassverwalterin Renate M. (74) gehört. Sie gab an, sich gewundert zu haben, dass die Konten von Frau Katrin T. restlos leergeräumt waren. Frau M. wusste, dass die alt Dame eine hohe Pension + Pflegegeld bekam. Daraufhin forderte sie die Kontoauszüge und Unterlagen bei Herrn P. an. Dieser hat diese aber nicht herausgegeben. Frau M. schaltete daraufhin einen Anwalt ein, der die Unterlagen anforderte und mit Strafanzeige drohte, sollten die Dokumente  innerhalb einer Frist nicht herausgegeben werden.

Richterin am Amtsgericht Neustadt verurteilt Christian P. zu 1 Jahr und 11 Monaten und 5.000 Euro Geldstrafe, die Gefängnisstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte 2 Jahre Gefängnisstrafe gefordert, zusätzlich 6 Monate Führerscheinentzug und 200 Sozialstunden. Das erschien der Richterin aufgrund der Tatsache, dass bei Christian T. der 9-jährige Sohn lebt, als zu hart und verurteilte ihn letztlich zu 1 Jahr und 11 Monaten, die zu 4 Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurden. Oben drauf kam eine Geldstrafe in Höhe von 5.000,– Euro. Die noch offen stehenden 18.000 Euro müssen ebenfalls von Christian P. noch gezahlt werden. Insgesamt hat Christian P. bereits an die 60.000 Euro zurückgezahlt – das Geld soll an die Erben von Frau Katrin T. ausgezahlt werden, die zur Zeit noch ermittelt werden.

Schadenswiedergutmachung, der 9-jährige Sohn und keine Vorstrafen waren u.a. die Gründe warum Christian P. nicht ins Gefängnis muss.

Die Richterin vom Amtsgericht Neustadt, machte in ihrer Urteilsbegründung klar, dass die Tatsache, dass Herr P. bis auf 18.000 Euro die Summe wieder zurückgezahlt hat, der 9-jährige Sohn bei ihm lebt und keine Vorstrafen vorhanden sind, Gründe dafür sind, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auch wenn die Selbstanzeige durch Christian P. erst dann erfolgte, als der Anwalt der Gegenseite bereits mit Strafanzeige drohte. Die Schadensumme wurde immer wenn ein Prozesstermin anstand in größeren Zahlungen zurückgeführt. So auch jetzt, die letzte Zahlung über 20.000 Euro musste im Prozess noch von der Bank bestätigt werden. Christian P. hat sich im Gerichtssaal zwar für seine Taten entschuldigt, aber die Richterin erkannte sehr wohl, dass die Selbstanzeige nur deshalb erfolgte, weil seitens des Anwalts der Gegenseite eine Anzeige drohte.

4 Gerichtstermine platzten, bei einem beging Christian P. zusätzlich Urkundenfälschung

Ein Verfahren kommt noch auf den verurteilten ehemaligen Betreuer zu. Er muss sich demnächst wegen Urkundenfälschung verantworten – denn er hatte bei einem seiner letzten Gerichtstermine, die er nicht wahrgenommen hat, einen positiven Corona-Test gefälscht. Davor ließ er weitere Termine platzen. Trotzdem wird es hier aller Voraussicht nach nicht zu einem Haftantritt kommen, hier wird es wohl lediglich eine zusätzliche Geldstrafe geben.

Wenn die Nachlassbetreuerin nicht so aufmerksam gewesen wäre, wäre dieser Fall wohl nie ans Tageslicht gekommen.

GCN/bs