Eltern der Kita-Stephanus geschockt über plötzlichen Nachzahlungsbescheid

Lediglich ein Aushang informiert Eltern über Nachzahlung/GCN

Garbsen – Bei den Corona-Notbetreuungskosten 2020/21 scheint bei der Kita Stephanus (Krippenbetreuung) Einiges ganz gehörig schief gelaufen zu sein.

Thorsten B. aus Garbsen ist Vater eines Kindes, welches während des Corona-Lockdown in der Kita-Stephanus auf einen Krippenplatz angewiesen war, denn Thorsten und seine Lebensgefährtin sind beide in der Pflege tätig. Die Eltern des Kindes staunten nicht schlecht, als Sie in den letzten Tagen ein Schreiben an der Scheibe der Kita, am Krippeneingang entdeckten. Hier wurde den Eltern, die ihre Kinder in der Notbetreuung untergebracht hatten mitgeteilt, dass Ihnen zeitnah eine Rechnung zugestellt wird. Gefordert werden nicht gezahlte  Not-Betreuungsgelder für den Zeitraum (Lockdown) vom 01.04.-30.06.2020 und vom 11.01. -07.05.2021. (In diesem Fall handelt es sich um über 2.000 Euro)

In diesen Zeiträumen wurden die Krippenplatzgebühren vom Träger der Kita, dem Stadtkirchenverband Hannover aber nicht eingezogen, mit der Begründung, dass die Kosten evtl. die Stadt Garbsen tragen würde. Die Abbuchung wurde also ausgesetzt. Das Paar wäre durchaus bereit gewesen die Gebühren weiterhin zu zahlen, hat sich dann aber nicht weiter darum gekümmert und hingenommen, dass die Abbuchungen seitens des Trägers ausgesetzt wurden.

Bereits sehr früh hat der Rat der Stadt Garbsen dann beschlossen, dass die Kosten von Notbetreuungsplätzen von der Stadt nicht übernommen werden können, die Träger sind bereits finanziell unterstützt worden, als die Kitas wegen des Lockdown komplett geschlossen waren und alle Kosten weiterliefen. Sofort wurden alle Träger seitens der Stadt auch darüber informiert. Diese Information scheint aber vom Träger der Kita Stephanus und von der Kita selbst nicht an die Eltern weitervermittelt worden zu sein.

GCN hat die Stadt Garbsen zum Thema um eine Stellungnahme gebeten, die wie folgt von Stadtsprecherin Christina Lange übermittelt wurde:

Hat die Stadt Garbsen in der Corona-Zeit die Eltern entlastet und Geld für Kinderbetreuung übernommen?

Ja. Dies war der Stadt Garbsen ein wichtiges Anliegen. Wir haben schnell reagiert als im Frühjahr 2020 vielen Sorgeberechtigten Gehaltseinbußen, Kurzarbeit, Jobverlust und unbezahlter Urlaub drohten. Aufgrund der sozialen Verantwortung gegenüber den Sorgeberechtigten war es geboten, die Entgelte für die Betreuung nicht zu erheben, solange die Einrichtungen aufgrund der Allgemeinverfügung der Region Hannover geschlossen waren.

Wie lief das ab?

Wir haben die Träger der Kindertagesstätten damals aufgefordert, ab April 2020 auf die Betreuungsentgelte für die Kinderbetreuung in Krippen, Kindergärten und Horten zu verzichten, soweit keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Die dadurch bei den Trägern der Kindertagesstätten entstandenen Einnahmeausfälle hat die Stadt Garbsen übernommen. Als die Einrichtungen weiter geschlossen waren, haben wir erneut die Einnahmeausfälle übernommen und die Familien dadurch entlastet.

Die Notbetreuung war davon nicht berührt?

Richtig. Für die Notbetreuung galt das nicht. Wer eine solche Betreuung in Anspruch genommen hat, musste das vereinbarte Entgelt dafür an die Kindertagesstätte zahlen. Wir haben die Träger gebeten, die Abrechnung der Entgelte mit den Eltern abzustimmen.

Wann haben Sie die Träger informiert?

Erstmals nach Fassung des Ratsbeschlusses, am 24. März 2020. Dann noch einmal am 12. Januar 2021. Und erneut am 23. März 2021.

Dieses Schreiben hin in der Kita an einer Scheibe aus/ Foto: privat

In dem ausgehängten Schreiben hört es sich allerdings so an, als hätte die Stadt Garbsen indirekt die späte Rückzahlungsforderung verursacht. Befremdlich ist auch, dass die betroffenen Eltern nicht persönlich angeschrieben wurden, sondern ohne Ankündigung lediglich dieses Schreiben am Krippeneingang ausgehängt wurde. Der Stadtkirchenverband Hannover war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Der entsprechende Sachbearbeiter war während seiner Dienstzeiten telefonisch nicht verfügbar. Eine dreimalige Bitte um Rückruf auf dem Anrufbeantworter durch GCN blieb unbeantwortet.

Für Thorsten B. und seine Lebensgefährtin bedeutet die Aufforderung zur rückwirkenden Zahlung, dass sie ein paar Wochen vor Weihnachten über 2.000 Euro aufbringen müssen. GCN hofft, dass sich die Kita noch zur Situation äußert und den Eltern wenigstens die Möglichkeit einer Ratenzahlung einräumt und sich zusätzlich für die stark verzögerte Nachforderung und mangelnde Aufklärungsarbeit entschuldigt.

GCN/bs