Flüchtlinge im Stadtteilhaus? – CDU Fraktion fordert Bürgerbeteiligung vor Entscheidung

Das Stadtteilhaus in Altgarbsen/GCN

Garbsen – Flüchtlinge im Stadtteilhaus? – CDU Fraktion fordert Bürgerbeteiligung vor Entscheidung und Kaufunterschrift durch die Stadt Garbsen.

Die Zukunft des Stadtteilhauses – Ein Ort im Wandel

Das Stadtteilhaus in Altgarbsen, einst als modernes Nachbarschaftszentrum und Pflegeeinrichtung für ältere und behinderte Menschen konzipiert, steht an einem Wendepunkt. Die Stadt Garbsen plant den Kauf dieser Einrichtung, um sie als Flüchtlingsunterkunft zu nutzen, so steht es zumindest in der Beschlussvorlage 236/2023, über die am 4.12. in der Ratssitzung abgestimmt werden soll. Diese Beschlussvorlage hat bei den Anwohnern und insbesondere bei den Bewohnern der noch einzigen Mietwohnung im Gebäude große Besorgnis ausgelöst.

Ein  Mieter im Stadtteilhaus – Die Sorge um die Zukunft

Das Ehepaar Meyer, die letzten Mieter im Stadtteilhaus, stehen stellvertretend für die Sorgen vieler Bürger. Frau Meyer, schwerstbehindert und auf einen Rollstuhl angewiesen, genießt die Barrierefreiheit und moderne Ausstattung ihrer Wohnung, die ihr ein Stück Selbstständigkeit ermöglicht.

Herr und Frau Meyer sind besorgt um die Zukunft ihrer Wohnsituation/GCN

Die Unsicherheit über die Zukunft ihrer Wohnsituation und die Angst vor möglichen Veränderungen, die ihre Lebensqualität beeinträchtigen könnten, belasten das Ehepaar schwer. Wir berichteten

Informationsdefizit und die Forderung nach Transparenz

Die Bewohner und Anwohner fühlen sich im Unklaren gelassen über die Pläne der Stadt. Herr Meyer, der sich bei einer Bürgersprechstunde des Bürgermeisters nach der Zukunft des Stadtteilhauses erkundigte, erhielt keine klaren Antworten. Herr Meyer fragte auch bei der letzten Ratssitzung am Donnerstag, den 02.11. noch einmal persönlich in der Einwohnerfragestunde nach § 15 GO nach der Nutzung des Gebäudes in Bezug auf die Unterbringung von Flüchtlingen.

Die Stadt Garbsen äußert sich auf Anfrage zurückhaltend, immer wieder heisst es, dass das Gebäude für mehrere Zwecke nutzbar sei, sowohl für die Unterbringung von Studenten, oder Kitas, oder einer Volkshochschule aber evtl auch für Flüchtlinge. Die Beschlussvorlage 236_2023 (Inbetriebnahme einer weiteren Einrichtung zur Unterbringung von Geflüchteten).pdf, die aussagt, dass sofort nach Kaufunterschrift ein Betreiber für eine Flüchtlingsunterkunft gesucht werden soll, wird nicht mehr erwähnt. Der Bürgermeister erwähnte allerdings, dass bis März 2024 in den Gebäude sicher keine Flüchtlinge untergebracht werden sollen, was  auch ohne Betreiber nicht möglich wäre, dieser soll ja erst gesucht werden. Was ist aber nach März 2024? Das soll dann u.a. in einer Bürgerversammlung diskutiert werden.

Der Ruf nach einer Bürgerversammlung

Die Forderung nach einer Bürgerversammlung/Infoveranstaltung wird laut. Viele Bürger, auch Herr und Frau Meyer, verlangen eine Informationsveranstaltung vor der Ratssitzung am 4. Dezember 2023, um ihre Bedenken und Fragen zu adressieren. Sie betonen, dass eine solche Veranstaltung nach der Entscheidung des Rates zu spät käme und keine Möglichkeit mehr böte, Einfluss zu nehmen. So sieht das auch die CDU-Fraktion im Rat.

CDU Fraktion fordert Bürgerversammlung

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Garbsen hat aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der Unruhe in der Bevölkerung einen Antrag auf eine Bürgerversammlung gestellt. Die Fraktion argumentiert, dass die Stadtverwaltung und der Bürgermeister die Bürgerinnen und Bürger bisher nicht ausreichend über die geplante Umnutzung des Stadtteilhauses informiert haben. Angesichts der enorm hohen Kosten von 9 Millionen Euro, allgemeiner Wohnungsknappheit sowie des Kita- und Pflegenotstands ergeben sich dringende Fragen und Sorgen, die aus Sicht der CDU in einer Bürgerversammlung diskutiert werden müssen.

Die CDU betont, dass die Beschlussvorlage 236/2023 der Verwaltung keine der relevanten Fragen beantwortet und der Eindruck entsteht, die Stadtverwaltung wolle die Bürgerinnen und Bürger bewusst im Ungewissen lassen und vor vollendete Tatsachen stellen. Die Fraktion fordert, dass die Verwaltung der Stadt Garbsen unverzüglich und noch vor dem Abschluss eines Kaufvertrages über die Immobilie eine Bürgerversammlung veranstaltet, in der das beabsichtigte Projekt vorgestellt und mit den Bürgern diskutiert wird. Hier der vollständige Antrag der CDU Fraktion. Antrag Stadtteilhaus

Die Stimmen der Bürger

Die Bürger von Garbsen äußern sich besorgt über die geplante Umnutzung des Stadtteilhauses. Viele sehen die Notwendigkeit, dass das Gebäude seiner ursprünglichen Bestimmung – der Unterstützung älterer und behinderter Menschen – treu bleiben sollte. Die Stadt steht vor der Herausforderung, eine Lösung zu finden, die sowohl den Bedürfnissen der Flüchtlinge als auch den Interessen der Anwohner gerecht wird.

Was steht bevor? Wie geht es weiter?

Die kommenden Wochen werden entscheidend sein. Mit den Diskussionen im Ortsrat (08.11.23), im Ausschuss für Soziales und Jugend (14.11.23), im Verwaltungsausschuss (29.11.23) werden sich die Ratsmitglieder der Parteien positionieren und schließlich in der Ratssitzung, am 04. Dezember über die Beschlussvorlage 236/23 abstimmen. Sollte eine Infoveranstaltung nach dem 04.12.23 stattfinden, können die Bürger sich zwar äußern, aber ändern kann man dann nichts mehr.

Nun wird sich zeigen, ob die Stadt Garbsen einen Weg findet, der die Bedenken der Bürger ernst nimmt und gleichzeitig deren Forderungen nach einer Infoveranstaltung, vor Entscheidung, nachkommt. Die Ratssitzung am 4.12.23  bleibt ein zentraler Punkt in dieser Debatte, bei der über die Beschlussvorlage 236/23 abgestimmt werden soll.

GCN/bs