Frühzeitige Weichenstellung der Stadt  –  Gutachten zum Stadtteilhaus bereits im Februar 2023 in Auftrag gegeben

Am Montag wird bezüglich der Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtteilhaus im Rat der Stadt Garbsen entschieden/GCN

Garbsen – Frühzeitige Weichenstellung der Stadt  –  Gutachten zum Stadtteilhaus bereits im Februar 2023 in Auftrag gegeben. Diskussion über die Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtteilhaus geht weiter. Montag soll der Rat entscheiden. Hier lesen Sie alle Beiträge zum Stadtteilhaus

Die Stadt Garbsen steht vor einer wichtigen Entscheidung bezüglich der Nutzung des Stadtteilhauses in Alt-Garbsen. Während die Stadtverwaltung stets eine multifunktionale Nutzung des Gebäudes betont hat, legt ein im Februar 2023 durch die Stadt Garbsen in Auftrag gegebenes Gutachten nahe, dass der primäre Fokus des Projekts von Anfang an auf der Unterbringung von Geflüchteten lag.

Hintergrund der Entscheidung

Angesichts des signifikanten Anstiegs von Asylsuchenden in Niedersachsen, der im ersten Quartal 2023 einen Zuwachs von 80 Prozent verzeichnete, sah sich die Stadt Garbsen mit der Herausforderung konfrontiert, adäquate Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen.

Die derzeitigen fünf Gemeinschaftsunterkünfte und eine Notunterkunft waren lt. Stadtverwaltung unter den gegebenen Umständen nicht mehr ausreichend, im Gutachten hiess es damals: Aufgrund der fehlenden Privatsphäre und der beengten Platzverhältnisse ist diese Notunterkunft (Turnhalle) konflliktträchtig. Die Stadt plant zur Verbesserung der Unterbringungssituation den Kauf des Stadtteilhauses in Alt-Garbsen zur Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft. Damit soll in Zukunft besser auf Nachfrageschwankungen und Nutzungsänderungen in diesem Bereich reagiert werden können. Zudem stehen der Stadt damit sicher verfügbare Unterkünfte zur Verfügung und es müssen keine Zimmer oder Gebäude angemietet werden. Mittlerweile ist die Turnhalle in Berenbostel wieder für den normalen Betrieb freigegeben.

Das Stadtteilhaus in Alt-Garbsen

Das Stadtteilhaus, eine ehemalige Pflegeeinrichtung, wurde als potenzielle Lösung für diese Herausforderung identifiziert. Die Stadt Garbsen sprach dabei stets von einer multifunktionalen Nutzung des Gebäudes, die neben der Unterbringung von Geflüchteten auch andere Zwecke wie VHS-Kurse, Büroflächen, Angebote für Senioren, Studentenwohnungen und Kindertagespflege umfassen sollte.

Das IPM-Gutachten

Das Institut für Public Management (IPM) wurde seitens der Stadt Garbsen beauftragt, die Wirtschaftlichkeit des Kaufs des Stadtteilhauses zu prüfen. Dieses geschah bereits im Februar 2023. Das Gutachten, das sowohl monetäre als auch qualitative Aspekte berücksichtigte, deutet darauf hin, dass der Schwerpunkt des Projekts auf der Unterbringung von Geflüchteten lag, obwohl dies von der Stadtverwaltung durchgänglich abgestritten wurde.

Diskrepanz zwischen öffentlicher Darstellung und Gutachten

Diese Erkenntnis könnte zu weiteren Diskussionen über die Transparenz und Kommunikation der Stadtverwaltung führen. Während die öffentliche Darstellung der Stadt eine breite Palette von Nutzungsmöglichkeiten für das Stadtteilhaus hervorhob, legt das Gutachten nahe, dass die Unterbringung von Geflüchteten eine vorrangige Rolle in den Planungen spielte. Allerdings ist zu erwähnen, dass das Gutachten, was über einen Nutzungszeitraum von 20 Jahren erstellt wurde, auch auf andere Nutzungsmöglichkeiten angewendet werden kann.

Die Entwicklung rund um das Stadtteilhaus in Garbsen zeigt die Komplexität kommunaler Entscheidungsprozesse auf. Es unterstreicht die Bedeutung einer transparenten Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und Bürgern, insbesondere bei Projekten von großer öffentlicher Bedeutung. Das Gutachten des IPM bietet eine wichtige Grundlage für die weitere Diskussion und Entscheidungsfindung bezüglich der Nutzung des Stadtteilhauses.

Am Montag, den 4. Dezember soll der Rat über den Beschlussvorschlag abstimmen, in dem die Stadtverwaltung zur Suche eines Betreibers für die Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtteilhaus berechtigt wird.

Bürger können sich zu Wort melden

Bürger können sich bei der Ratssitzung am 4. Dezember 2023 um 18:15 Uhr im Ratssaal des Rathauses in einer Einwohnerfragestunde erneut zu Wort melden, das wäre dann unmittelbar vor der Entscheidung über die Zukunft des Stadtteilhauses durch die Ratsmitglieder.

Eine Teilnahme für Bürger ist sowohl online als auch vor Ort möglich. Wer über das elektronische Programm WebEx teilnehmen möchte, wird um formlose Anmeldung per E-Mail an [email protected] gebeten, kann sich aber auch telefonisch unter (0 51 31) 707 -324 oder -345 anmelden. Das ist möglich bis um 12 Uhr am Sitzungstag. Der Zugangslink zu der Sitzung sowie weitere Informationen werden rechtzeitig per E-Mail zugesendet, heisst es in einer Pressemeldung der Stadtverwaltung.

GCN/bs