Leserbrief: Badeverbot am Schwarzen See und Berenbosteler See – das sagt die Stadt Garbsen

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Garbsen – Ein Anwohner des Schwarzen See in Garbsen hat sich in einem Leserbrief über die Badeverbotsschilder am Schwarzen See beschwert, er fordert von der Stadt Garbsen, dass das Schwimmen im See geduldet wird und keine Ordnungskräfte dort mehr kontrollieren. Wir berichteten.

Auf GCN Anfrage teilt die Stadt Garbsen zum Badeverbot folgendes mit:

Seit wann gilt ein Badeverbot und worauf stützt es sich?

Das Badeverbot gilt seit 1. Juni 2010 mit dem Inkrafttreten der Grünanlagensatzung. Es umfasst den Berenbosteler See und den Schwarzen See. An den Zugängen zu den Grünanlagen weist seither eine entsprechende Beschilderung auf das Badeverbot und andere geltende Regelungen hin. Für eine bessere Wahrnehmbarkeit wurden entsprechende Schilder darüber hinaus auch direkt an den Gewässern angebracht.

Warum besteht das Badeverbot?

Die beiden ehemaligen Tongruben Schwarzer See und Berenbosteler See sind für das Baden und die Nutzung mit Booten, Stand-Up-Paddels, Modellbooten und ähnlichem ungeeignet. Immer wieder fanden sich dort alte Bauteile aus den Zeiten des Tonanbaus, an denen sich Badende verletzen könnten. Auch stehen Teile der Gewässerbereiche und Uferzonen unter Naturschutz.

Wild lebende Tiere dürfen grundsätzlich nicht gestört werden. Trotzdemwerden Wasservögel gefüttert. Der übermäßige Nährstoffeintrag führt dazu, dass sich in manchen Sommern starke Algen bilden. Badende wirbeln besonders an den Uferrändern am Grund befindliche Nährstoffeinträge auf und beschleunigen den Prozess. Das kann dazu führen, dass die Gewässer umkippen, keinen Sauerstoff mehr enthalten und die Fische und Lebewesen absterben.

Wird das Badeverbot eventuell aufgehoben?

Eine Aufhebung des Badeverbots kommt nicht in Betracht. Um Badeunfälle und Beeinträchtigungen des Naturschutzes zu vermeiden, muss das Badeverbot aufrecht erhalten bleiben.

Zwar wollte der Verfasser des Leserbriefes, Herr Haase lediglich eine Duldung der Stadt erreichen, aber diese käme einer Aufhebung des Badeverbotes gleich, welche lt. Stadtverwaltung aus den o.g. Gründen nicht erfolgen kann.

GCN/bs