Lockerungen: Wie läuft es in Garbsen mit den Corona-Tests? Wann braucht man welchen Test?

Symbolbild

Garbsen – Wenn die Inzidenzzahlen der Region Hannover weiterhin stabil unter 100 bleiben (heute liegt der Wert lt. RKI bei 62,1), dann können wir ab Donnerstag mit Lockerungen rechnen. Heute wäre die Inzidenz 5 Werktage hintereinander unter 100. Morgen wird dann die Verfügung der Region Hannover verfasst und diese würde dann am Donnerstag in Kraft  treten.

Was ist dann erlaubt?

Beispielsweise darf dann vorerst die Außengastronomie öffnen, aber natürlich nur unter strengen Hygiene-Maßnahmen und unter Vorlage eines negativen Corona-Tests. Die Geschäfte dürfen dann wieder öffnen, auch ohne Terminvereinbarung, aber auch hier gilt: Die Maßnahmen müssen eingehalten werden, so muss für jeden Kunden so viel Platz eingeräumt werden, damit die Abstandsregeln eingehalten werden können. Auch hier ist ein negativer Test erforderlich (außer Lebensmittel und alle weiteren Geschäfte in denen es bis jetzt nicht erforderlich war).

Was ist mit den Kontaktbeschränkungen und der Ausgangssperre?

Die Ausgangssperre würde dann ab Donnerstag wegfallen, bzw. aufgehoben. Ebenfalls ab Donnerstag dürften sich dann 1 Haushalt + 2 Personen eines anderen Haushaltes treffen, Kinder unter 14 Jahren werden nicht gezählt, Paare gelten als ein Haushalt.

Wozu brauche ich welchen Corona-Test?

Auch Pfingstsamstag wird bei der Apotheke Dr. Buttle von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr getestet/GCN

In den Garbsener-Testzentren im Shopping Plaza, Planetencenter, Apotheke Dr. Buttle und an weiteren Testzentren ( z.B. von der Stadt Garbsen) können sich die Bürger/innen mit einem kostenlosen Bürgertest auf Corona-testen lassen. Auch an vielen anderen Stellen sind in Garbsen Testzentren vorhanden. Das Ergebnis kommt dann per Mail oder sms. Das negative Testergebnis kann dann 24 Stunden lang beim Friseur, bei der Gastronomie (Außenbereich) oder beim Einkaufen vorgezeigt werden. Einige Geschäfte und Gastronomie-Betriebe akzeptieren auch die Selbsttests, die sich jeder Bürger/in selbst mitbringen kann oder die vor Ort verkauft werden, diese müssen in Gegenwart des Personals vor Ort durchgeführt werden. Es ist auf jeden Fall hilfreich, sich vorher über Details beim Dienstleister oder Geschäft zu informieren welche Tests verlangt werden.

Weitere Lockerungen richten sich nach den Inzidenzwerten des Landes Niedersachsen. Hier können Sie sich ausführlich informieren, incl. Link zum Stufenplan.

GCN/bs