Garbsen/Niedersachsen – Mehr Flexibilität an heißen Tagen – Niedersachsen erlaubt Hitzefrei jetzt auch in der Oberstufe.
Angesichts zunehmend extremer Sommerhitze hat das Niedersächsische Kultusministerium die Regelungen für Hitzefrei angepasst. Ab sofort können nicht nur Grund- und Sekundarstufe-I-Schüler, sondern auch Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II von Hitzefrei profitieren. Damit erweitert das Land den Handlungsspielraum der Schulleitungen und reagiert auf Forderungen des Landesschülerrats sowie von Schulen im ganzen Land.
„Mit den neuen Regelungen zu Hitzefrei ermöglichen wir es den allgemein bildenden Schulen, die Entscheidung über Unterrichtsausfall bei hohen Temperaturen auch an der Sekundarstufe II zu treffen“, betonte Kultusministerin Julia Willie Hamburg. Wichtig sei, dass die Schulleitungen vor Ort individuell entscheiden können – je nachdem, wie stark die Klassenräume durch die Hitze belastet sind. Eine fixe Außentemperatur gibt es dabei nicht, da die Raumtemperaturen je nach Gebäude stark variieren können.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
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Hitzefrei nun auch in der Sekundarstufe II: Schulleitungen dürfen künftig auch für die Oberstufenklassen hitzefrei geben, wenn die Temperaturen den Unterricht erheblich beeinträchtigen.
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Berufsbildende Schulen: In vollzeitschulischen Bildungsgängen ohne Berufsschulabschluss ist Hitzefrei ebenfalls möglich. In Bildungsgängen mit beruflichem Abschluss kann der Unterricht bei großer Hitze als Distanzunterricht oder selbstorganisiertes Lernen stattfinden – alternativ ist Hitzefrei nach fünf Unterrichtsstunden erlaubt.
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Schnelle Umsetzung: Die neuen Regelungen gelten für die öffentlichen allgemein bildenden Schulen ab sofort. Berufsschulen können die Änderungen freiwillig schon jetzt anwenden, bis das Anhörungsverfahren abgeschlossen ist.
Mit dem Vorgriffserlass vom 27. Juni 2025 will das Ministerium sicherstellen, dass Schulen flexibel und verantwortungsbewusst auf Hitzewellen reagieren können. „Das körperliche Wohl aller Beteiligten hat höchste Priorität“, so Hamburg. Die Entscheidung über Hitzefrei bleibt weiterhin eine Einzelfallentscheidung der Schulleitungen.
GCN/bs