Flughafen Langenhagen: Garbsen fordert ein Nachtflugverbot von 24 Uhr bis 6 Uhr

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Garbsen – Die Stellungnahme der Stadt Garbsen zur Neuregelung der Betriebsbeschränkung und der Nachtflugregelung für den Flughafen Langenhagen ist beim zuständigen Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung eingegangen.

Dies hat das Ministerium schriftlich bestätigt. Derzeit werde die Stellungnahme ausgewertet und gründlich bewertet, heißt es in einem Schreiben an Bürgermeister Dr. Christian Grahl. Gerechnet werde mit einer Entscheidung im Oktober beziehungsweise November 2019.

Der Bürgermeister und der Rat der Stadt Garbsen haben sich bereits am 26. Juni einstimmig positioniert. In der öffentlich beschlossenen Vorlage 150-a/2019 fordert der Rat ein Nachtflugverbot von 24 Uhr bis 6 Uhr. Zudem spricht sich der Rat gegen eine Entfristung der Geltungsdauer für die Betriebsbeschränkung des Flughafens aus.

Gefordert wird außerdem, dass die Erkenntnisse aus der Lärmwirkungsforschung und des lärmmedizinischen Gutachtens zum letzten Ausbau umgesetzt werden. Wörtlich heißt es in der Vorlage:

„Der Rat fordert das Ministerium auf, sicher zu stellen, dass durch die Neuregelung der Betriebsbeschränkung keine zusätzlichen Belastungen auftreten, die die Landesregierung veranlassen müssten, den Siedlungsbe-schränkungsbereich bzw. die Tag- und Nachtschutzzonen zu vergrößern.“

Weiter heißt es in der Vorlage: „Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Steigerung insbesondere des Frachtflugverkehrs am Standort Hannover-Langenhagen muss zukünftig noch größerer Wert auf finanzielle Anreize zum Einsatz leiserer Flugzeuge gelegt werden. Der Rat fordert daher, das Lande- und Startentgelt noch stärker von dem Höchststartgewicht des Flugzeugs, der Lärmkategorie, der An- und Abflugzeit sowie der Frachtmenge abhängig zu machen, um bestmögliche Anreize für eine Lärmreduzierung insbesondere in den Nachtstunden zu schaffen.“

Die gesamte Vorlage Nr. 150-a/2019 kann auf der Internetseite der Stadt Garbsen unter dem Menüpunkt „Ratsinformationssystem“ eingesehen werden.

GCN/kk