Ministerpräsident Weil kündigt „Ausgangsperren“ an – Inzidenzwerte ausschlaggebend für Ausgangssperren

Symbolbild/GCN

Garbsen/Niedersachsen -Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil hat am heutigen Freitag in einer Regierungserklärung erörtert, wie das Land gegen die dritte Corona-Welle vorgehen will

Wir befinden uns inmitten der dritten Infektionswelle. Daran lassen die Zahlen leider nun überhaupt keinen Zweifel. Die Infektionszahlen steigen von Tag zu Tag – bundesweit und auch bei uns in Niedersachsen. Von Wo-che zu Woche haben wir es derzeit mit Steigerungsraten zwischen 20 und 30 Prozent zu tun. Der Grund ist auch bekannt, inzwischen haben die Mutationen die Oberhand gewonnen. Diese Mutationen sind be-kanntlich deutlich ansteckender als das Originalvirus und das erklärt dann auch den starken Anstieg der Zahlen insgesamt. Auch die Progno-sen verheißen derzeit nichts Gutes, sondern bis auf Weiteres einen stetigen weiteren Anstieg dieser Welle“, so Stephan Weil.

„Vor uns liegt in den nächsten Wochen ein riesiger Spagat: Wir müssen unseren Kampf gegen die Pandemie mit gleicher und möglichst noch größerer Intensität fortführen. Und wir müssen parallel dazu Perspektiven aufzeigen, nicht nur theoretisch, sondern ganz praktisch“, so Weil. 

Da jetzt die Osterruhe seitens der Bundesregierung zurückgenommen wurde, müssen jetzt Alternativen dazu beitragen, das Infektionsgeschehen in Niedersachsen aufzuhalten.

„Wenn es um private Aktivitäten geht und Kontakte bereits jetzt in einem weiten Umfang eingeschränkt sind, fällt der Blick dann automatisch auf Ausgangssperren. Wir machen von diesem Instrument in Niedersachsen bekanntlich derzeit nur zurückhaltend Gebrauch. Es gibt praktische Erfahrungen, zum Beispiel in der Grafschaft Bentheim und im Landkreis Gifhorn, aber dabei handelt es sich eher um punktuelle Maßnahmen. 

Künftig müssen wir vor dem geschilderten Hintergrund deutlich stärker auf dieses Instrument zurückgreifen. Es geht dabei um den Zeitraum zwischen 21.00 Uhr abends und 05.00 Uhr morgens, in dem sich Bürgerinnen und Bürger nicht ohne wichtigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten dürfen. Es bleibt dabei, dass maßgeblich für eine solche Entscheidung die Lage vor Ort ist. Ab einem Inzidenzwert von 100 besteht eine Pflicht für die Kommunen, Ausgangsbeschränkungen zu prüfen. Das gilt vor allem auch für diejenigen Teile ihres Gebietes, in denen es ein deutlich erhöhtes Infektionsgeschehen gibt, die sogenannten Hotspots. Die derzeitig gültige Ausgangssperre in der Stadt Papenburg, die nicht für den Rest des Landkreises Emsland gilt, mögen Sie dafür als ein Beispiel nehmen. 

Ab einem Inzidenzwert von 150 soll eine Ausgangssperre angeordnet werden, wobei die Kommunen im Rahmen ihrer konkreten Beurteilung vor Ort dann davon absehen können, wenn auch durch andere Maßnahmen die Infektionszahlen wieder unter diesen Wert gesenkt werden können ,so Weil weiter. 

Jetzt bleibt es abzuwarten wie die Region Hannover und auch die Stadt Garbsen mit dieser neuen Situation umgeht. Die entsprechenden schriftlichen Verordnungen des Landes Niedersachsen werden morgen im Laufe des Tages erwartet.

GCN wird dann ausführlich zu allen neuen Maßnahmen, wie gewohnt berichten.

GCN/bs