Morgen ist Landtagswahl – maximal zwei Stimmen („Erst- und Zweitstimme“) dürfen abgegeben werden

Symbolbild

Garbsen – Morgen finden die Landtagswahlen in Niedersachsen statt. Sofern Sie am 9. Oktober 2022 für die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag wahlberechtigt sind bzw. einen Antrag auf Briefwahl gestellt haben, erhalten Sie am Wahltag, 09.10.22 im Wahllokal oder bereits vorher mit den Briefwahlunterlagen einen Stimmzettel. Lesen Sie dazu: Die Landtagswahl in Niedersachsen rückt näher – Das sind die Direktkandidaten

Jede*r Wahlberechtigte hat für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag zwei Stimmen, die „Erststimme“ und die „Zweitstimme“. Das bedeutet, dass auf dem Stimmzettel maximal zwei Kreuze gemacht werden dürfen. Das (Foto, Muster) ist der Stimmzettel für den Wahlkreis 31, Garbsen-Wedemark

So sieht der Stimmzettel im Wahlbezirk 31, Garbsen-Wedemark aus/Quelle @hannover.de

Mit der Erststimme (linke Hälfte des Stimmzettels) wird ein*e Direktbewerber*in des Wahlkreises (Personenwahl) gewählt. Wahlgewinner*in eines Wahlkreises ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative Mehrheit).

Mit der Zweitstimme (rechte Hälfte des Stimmzettels) wird dagegen die Landesliste einer Partei (Verhältniswahl) gewählt.

Die Zweitstimme ist für die Sitzverteilung im Niedersächsischen Landtag ausschlaggebend. Sie bestimmt über die Fraktionsstärken und damit über die politischen Kräfteverhältnisse und die Möglichkeiten der Mehrheits- und Koalitionsbildung im Niedersächsischen Landtag.

Die Zahl der Sitze im Landtag erhöht sich, wenn eine Partei in den Wahlkreisen mehr Direktmandate erringt, als ihr nach ihrem Gesamtstimmenanteil im Land zustehen.

Stimmenkombination / Stimmensplitting

Sie als Wählende haben bei der Wahl des Niedersächsischen Landtages die Möglichkeit, Ihre Erststimme dem*der Bewerber*in einer bestimmten Partei und Ihre Zweitstimme der Landesliste der gleichen Partei zu geben. Sie können aber auch mit Ihrer Erststimme einen*eine Bewerber*in einer bestimmten Partei oder Einzelperson und mit der Zweitstimme die Landesliste einer anderen Partei wählen. Wird von der letzten Möglichkeit Gebrauch gemacht, wird von Stimmenkombination bzw. Stimmensplitting gesprochen.

Geheime Wahl

Im Wahllokal bekommen die Wählenden einen Stimmzettel. Der Stimmzettel muss von den Wählenden in einer Wahlkabine des Wahlraumes unbeobachtet gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Dieser wird dann in die bereitstehende Wahlurne gesteckt. Die freie und geheime Wahl ist gesetzlich verbrieftes Recht aller Bürger. Um Beeinflussungen auszuschließen, darf keine Begleitperson mit in die Wahlkabine. Ausnahmen gelten nur für wählende Personen, die gehindert sind, alleine zu wählen. Diese können sich von einer Person des Vertrauens bei der Stimmabgabe helfen lassen.

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. In welchem Wahllokal Sie wählen müssen, steht auf Ihrem Wahlzettel.

GCN/Hannover.de/bs