Nach Berufungserfolg: Hausmeister fordert Geld und seinen Job zurück – Gespräche mit der Stadt sollen noch diese Woche stattfinden

Gespräche zwischen von der Werth und der Stadt Garbsen sollen noch in dieser Woche stattfinden./GCN

Garbsen – In dem Rechtsstreit zwischen der Stadt Garbsen und dem ehemaligen Schulhausmeister der Oberschule Garbsen, Martin von der Werth ist jetzt in der Berufung ein Urteil zu Gunsten des Hausmeisters gefallen. Wir berichteten

GCN hat heute mit von der Werths Rechtsanwaltskanzlei Falke & Collegen aus Garbsen gesprochen. Demnach muss die Stadt Garbsen dem ehemaligen Hausmeister erst einmal sämtliche Kosten zurückerstatten. Angefangen über Lohnzahlungen, Zahlungen der geforderten Überstunden, bis hin zu den Umzugskosten, da auch die Zwangsräumung der Hausmeister-Wohnung, die von der Werth damals bewohnte, lt. Gericht unzulässig war. Rechtsanwalt Falke schätzt die Summe insgesamt grob zwischen 20.000 und 30.000 Euro.

Martin von der Werth will auf jeden Fall als Hausmeister weiterarbeiten. Jetzt bleibt es abzuwarten, was für einen Job die Stadt Garbsen für ihn bereit hält. Freie Hausmeisterstellen soll die Stadt zur Zeit nicht haben. Noch diese Woche sollen Gespräche zwischen dem ehemaligen Hausmeister und der Stadtverwaltung stattfinden, so Rechtsanwalt Falke.

Die Reaktionen der GCN – Leser/innen in den sozialen Netzwerken waren enorm. Viele Kommentare, die das Vorgehen der Stadt in diesem Fall stark kritisieren, teilweise werden Konsequenzen für die zuständigen Mitarbeiter/innen gefordert. Wichtig ist, dass die Vorgehensweise der Stadt noch unter der Leitung des ehemaligen Bürgermeisters Christian Grahl erfolgte.

Auf die Frage ob sich Claudio Provenzano einmal bei von der Werth oder dessen Anwalt zu einem Gespräch gemeldet hat, antwortet Falke: „Bei uns hat sich niemand gemeldet“. Jetzt bleibt es abzuwarten, was das Gespräch für Lösungen für beide Seiten bereit hält.

GCN/bs