Garbsen – Sicher und rücksichtsvoll ins neue Jahr – Stadt Garbsen gibt klare Regeln für Silvesterfeuerwerk vor.
Für viele Menschen ist Silvester einer der emotionalsten Abende des Jahres. Der Abschied vom alten Jahr und der Start in ein neues sollen gefeiert werden – fröhlich, ausgelassen und vor allem friedlich. Damit genau das in Garbsen gelingt, haben sich Stadtverwaltung, Feuerwehr und Polizei gemeinsam auf den Jahreswechsel vorbereitet und wenden sich mit einem eindringlichen Appell an die Bevölkerung.
Bürgermeister Claudio Provenzano hebt hervor, dass ein respektvolles Miteinander an Silvester besonders wichtig sei. Der Jahreswechsel solle für alle Bürgerinnen und Bürger ein positives Erlebnis werden – auch für diejenigen, die empfindlich auf Lärm reagieren oder Schutz benötigen. Gleichzeitig spricht er allen Einsatzkräften seinen Dank aus, die in der Silvesternacht im Dienst sind und für Sicherheit sorgen.
Auch die Polizei Garbsen ruft zu Besonnenheit auf. Polizeidirektorin Ilka Kreye appelliert an alle Feiernden, Rücksicht zu nehmen und Einsatzkräfte nicht zu behindern. Nur so könne gewährleistet werden, dass Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei im Ernstfall schnell und ungehindert helfen können.
Stadtbrandmeister Ulf Kreinacker betont ebenfalls die Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Feuerwerk. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr stünden in der Silvesternacht bereit, um bei Bränden oder Unfällen sofort einzugreifen – unnötige Einsätze ließen sich jedoch durch umsichtiges Verhalten vermeiden.
Wann darf geböllert werden?
Das Abbrennen von Feuerwerk ist ausschließlich am Mittwoch, 31. Dezember, und am Donnerstag, 1. Januar, erlaubt. Wer außerhalb dieses Zeitraums pyrotechnische Gegenstände zündet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Der Verkauf von Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk) ist ganzjährig erlaubt. Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 darf hingegen nur vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden.
Wo Feuerwerk verboten ist
In unmittelbarer Nähe von
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Kirchen
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Kinder- und Altenheimen
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Reet- und Fachwerkhäusern
ist das Abbrennen von Feuerwerk untersagt. Als „unmittelbare Nähe“ gelten dabei:
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mindestens 200 Meter Abstand bei Raketen und Hochfeuerwerk
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mindestens 35 Meter Abstand bei stehenden oder geworfenen Feuerwerkskörpern
Diese Regelungen dienen dem Schutz von Menschen, Gebäuden und besonders brandgefährdeten Bereichen.
Nur geprüftes Feuerwerk verwenden
Erlaubt ist ausschließlich Feuerwerk, das:
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eine CE-Kennzeichnung trägt
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eine Zulassungsnummer einer in der EU benannten Stelle besitzt
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eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache enthält
Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann nach dem Sprengstoffgesetz mit empfindlichen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Zudem haftet jede Person, die Feuerwerk zündet, privatrechtlich für entstandene Schäden.
Wichtige Sicherheitsregeln auf einen Blick
Stadt, Feuerwehr und Polizei geben folgende dringende Tipps für eine sichere Silvesternacht:
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Feuerwerkskörper dürfen nicht auf Menschen oder Tiere gezielt oder geworfen werden
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Von Balkonen oder aus Fenstern dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet oder geworfen werden
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Feuerwerk sollte niemals in der Kleidung getragen werden – glühende Reste können sich entzünden
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Raketen sollten senkrecht aus einer standsicheren Flasche mit Führungsstab abgeschossen werden
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Kanonenschläge werden auf dem Boden stehend gezündet
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Auch kleine Knallkörper dürfen nicht in der Hand gezündet werden
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Nach dem Zünden ist stets ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten
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Blindgänger niemals erneut zünden
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Feuerwerk sollte nicht unter Alkoholeinfluss gezündet werden
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Abgebranntes Feuerwerk nach dem Abkühlen zügig im Restmüll entsorgen, um Verletzungen bei Kindern oder Tieren zu vermeiden
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Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände sollten von Balkonen und Terrassen entfernt werden
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Fenster und Türen geschlossen halten, um Brandgefahr zu reduzieren
Notfälle sofort melden
Bei Bränden, Verletzungen oder anderen Notfällen gilt: Unverzüglich die Feuerwehr oder den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 verständigen.
Stadt Garbsen, Polizei und Feuerwehr sind sich einig: Wer Rücksicht nimmt, Regeln einhält und umsichtig feiert, trägt entscheidend dazu bei, dass der Jahreswechsel für alle friedlich verläuft – und Garbsen sicher ins neue Jahr startet.
GCN/bs












