Garbsen – Stadt Garbsen hebt Streusalzverbot vorübergehend auf – Sicherheit geht vor. Nach Hannover hat sich nun auch Garbsen dazu entschlossen.
Angesichts von Schneefällen, Sturmböen, Schneeverwehungen und örtlicher Glatteisgefahr reagiert die Stadt Garbsenmit einer befristeten Sonderregelung: Ab Freitag, 9. Januar, 7 Uhr, dürfen Privatpersonen ausnahmsweise Streusalz auf Gehwegen einsetzen. Die Regelung gilt für zwei Wochen.
Normalerweise ist der Einsatz von Tausalz für Anlieger verboten, um Umwelt und Gewässer zu schützen. Aufgrund der aktuellen Wetterlage wird dieses Verbot nun zeitlich begrenzt aufgehoben, wenn andere Maßnahmen wie Sand oder Split nicht ausreichen, um gefährliche Glätte zu beseitigen.
Stadt appelliert an verantwortungsvollen Einsatz
Die Stadt Garbsen unterstreicht die Bedeutung der Entscheidung: Die Sicherheit der Menschen habe oberste Priorität. Gleichzeitig ruft er dazu auf, Salz wirklich nur dort und in dem Maß einzusetzen, wo es zwingend nötig ist. Umwelt- und Gewässerschutz sollen trotz Ausnahmeregelung weiterhin beachtet werden.
Stadtbetrieb im Dauereinsatz
Die Servicebetriebe der Stadt sind weiterhin mit rund 50 Mitarbeitenden im Schichtdienst unterwegs. Priorität haben:
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Hauptverkehrsstraßen
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Wege an städtischen Grundstücken (z. B. Schulen)
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Bushaltestellen
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anschließend Siedlungsstraßen
Insgesamt müssen rund 300 Straßenkilometer betreut werden.
Räum- und Streupflichten bleiben bestehen
Unabhängig von der Sonderregelung gelten weiterhin die Vorgaben der städtischen Straßenreinigungssatzung:
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Werktags bis 7 Uhr müssen Gehwege geräumt oder gestreut sein
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Zwischen 7 und 20 Uhr ist Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu beseitigen
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Nach 20 Uhr entstandene Glätte muss bis 7 Uhr am Folgetag entfernt werden
Kostenloses Streugut verfügbar
Die Stadt empfiehlt weiterhin, vorrangig abstumpfende Mittel wie Sand oder Split zu nutzen und Salz nur gezielt bei Eisregen, Blitzeis oder stark verdichteter Glätte einzusetzen.
Kostenloses Streugut gibt es auf dem Hof der Servicebetriebe in Havelse, Im Alten Dorfe 37–42:
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Montag bis Donnerstag: 7 bis 15.45 Uhr
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Freitag: 7 bis 13 Uhr
Nach Ablauf der zwei Wochen tritt automatisch wieder das reguläre Streusalzverbot in Kraft – sofern keine neue Bekanntmachung erfolgt.
GCN(bs

















