Statement des feuerwehrpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion Rüdiger Kauroff zum Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte

SPD-Landtagsfraktion Rüdiger Kauroff setzt sich für ein Rechtsschutzfond für Einsatzkräfte ein. (Foto: Rüdiger Kauroff/SPD)

Garbsen – „Immer häufiger werden Rettungs- und Hilfskräfte im Einsatz Opfer von Beleidigungen, Übergriffen und sogar Gewalt. Häufig handelt es sich dabei um strafrechtlich zu verfolgende Tatbestände, zu denen die Helferinnen und Helfer später vor Gericht als Zeugen aussagen müssen“, so der SPD-Landtagabgeordnete Rüdiger Kauroff.

Dort haben die Betroffenen dann häufig den Eindruck, eher Angeklagter als Zeuge zu sein. Viel zu oft sind Einsatzkräfte dieser für sie außergewöhnlichen Situation vor Gericht schutzlos ausgesetzt.

Seit 2015 sieht Paragraph § 68 b der Strafprozessordnung zwar vor, dass Zeugen für die Dauer der Vernehmung ein Rechtsanwalt beigeordnet werden kann, problematisch hierbei sind jedoch die sehr hohen Voraussetzungen.

Möchte ein Zeuge dennoch nicht auf die Unterstützung eines Anwalts verzichten, so muss dieser selbst für die entstehenden Kosten aufkommen.

Aus diesem Grund scheuen insbesondere viele ehrenamtliche Einsatz-, Rettungs- und Hilfskräfte die Hinzuziehung eines Rechtsbeistands. Dieser Umstand ist nicht hinnehmbar.

„Wir müssen unsere Einsatzkräfte in diesen Situationen besser unterstützen! Deshalb fordern wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten den Bund auf, einen Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte einzurichten, der sicherstellt, dass die Betroffenen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können, ohne dafür eigene Mittel aufbringen zu müssen“, so der Abgeordnete Rüdiger Kauroff.

Unsere Aufgaben sollte es nun sein, sich an dieser Stelle in die Diskussion um die konkrete Ausgestaltung eines solchen „Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte“ unter Einbindung der in Niedersachsen tätigen Hilfsorganisationen aktiv einzubringen. Ziel sollten ein schlankes, unbürokratisches Verfahren sein.

GCN/su