Garbsen – Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) beginnt am 1. April wieder die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Damit gilt ab auch in Garbsen im Wald und in der freien Landschaft eine generelle Anleinpflicht für Hunde.
Die Anleinpflicht dient dem Schutz freilebender Tiere. „In besonderem Maße sollen dadurch Jungwild sowie am Boden und bodennah brütende Vögel geschützt werden“, erläutert Beate Butsch, Leiterin des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz (im Fachbereich Umwelt- und Stadtgrün) von der Stadt Hannover. Dazu gehören Vogelarten wie Wachtel, Rebhuhn, Kiebitz oder Wiesenpieper in der freien Landschaft sowie Zilpzalp, Nachtigall, Rotkehlchen oder Zaunkönig in den Wäldern.
Selbst wenn nicht alle Hunde ihrem Instinkt als Beutegreifer folgen und Jungtiere erlegen, so stören freilaufende Hunde die Tiere in den Erholungsräumen durch ihr natürliches Aufspürverhalten und ihren Bewegungsdrang. Damit scheuchen sie die brütenden Vögel auf, deren Gelege dann erkalten oder auch zerstört werden. Wenn bereits Jungvögel im Nest sind, werden die Altvögel bei der Fütterung oder beim Wärmen des Nachwuchses gestört. „Solche Verluste durch die Missachtung der Anleinpflicht gefährden die Bestände besonders bei seltenen Vogelarten oder bei solchen mit stark zurückgehender Anzahl, wie Feldlerchen, Rebhühnern oder Nachtigall. Alle Hundehalter*innen werden gebeten, sich an die Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli zu halten und damit ihren Beitrag zum Schutz der Natur zu leisten.
Auch bei Rückschnitten an Bäumen und Hecken im Stadtgebiet, soweit sie nach Baumschutzsatzung und Naturschutzgesetz überhaupt zulässig sind, ist besondere Vorsicht geboten, um brütende Vögel nicht zu stören.
GCN/Cu