4 Corona-Fälle in Garbsen, weitere Zahlen für die Region Hannover

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    Garbsen – Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 2789 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 2633 Personen als genesen aufgeführt. 117 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersdurchschnitt der Verstorbenen liegt bei 82 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 39 Menschen in der Region infiziert.

    Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):

    Alter Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
    0 – 9 Jahre 82
    10 – 19 Jahre 158
    20 – 29 Jahre 466
    30 – 39 Jahre 450
    40 – 49 Jahre 458
    50 – 59 Jahre 500
    60 – 69 Jahre 230
    70 – 79 Jahre 164
    80+ Jahre 279
    keine Angaben 2

    Verteilung nach Kommunen:

    Kommune Aktuelle Fallzahl Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
    Barsinghausen 4 45
    Burgdorf 2 66
    Burgwedel 0 44
    Garbsen 4 167
    Gehrden 1 22
    Hemmingen 3 49
    Isernhagen 0 58
    Laatzen 2 157
    Landeshauptstadt Hannover 12 1447
    Langenhagen 2 146
    Lehrte 1 79
    Neustadt 0 56
    Pattensen 0 24
    Ronnenberg 1 67
    Seelze 0 91
    Sehnde 0 42
    Springe 7 74
    Uetze 0 36
    Wedemark 0 48
    Wennigsen 0 24
    Wunstorf 0 47

    Verteilung nach Geschlecht (bezogen auf die Gesamtzahl von 2791 nachweislich Infizierten):

    Männer                     49 Prozent

    Frauen                      48 Prozent

    keine Angabe            3 Prozent

    Derzeit werden in Krankenhäusern in der Region Hannover 79 Patientinnen und Patienten behandelt, die nachweislich oder mutmaßlich mit Corona infiziert sind. 11 befinden sich davon auf der Intensivstation.

    Was haben Reiserückkehrer bei Ihrer Ankunft in der Region Hannover zu beachten?

    Rückkehrer, die sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise nach Niedersachsen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich eigenverantwortlich zwei Wochen in Quarantäne begeben. Sollten innerhalb dieser Zeit Krankheitssymptome auftreten, müssen Sie unverzüglich das Gesundheitsamt informieren, das das weitere Vorgehen veranlasst. Als erster Schritt erfolgt eine Testung. Die Rahmenbedingungen hierfür sind mit dem Gesundheitsamt abzusprechen. Welche Gebiete aktuell als Risikogebiete gelten, entnehmen Sie bitte tagesaktuell der Homepage der Robert-Koch-Institutes (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html).

    Wenn bei der Einreise ein ärztliches Zeugnis vorliegt, das bescheinigt, dass bei der Person keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 vorhanden sind, ist eine Quarantäne nicht erforderlich. Dieses ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache vorliegen und muss auf einem geeigneten molekularbiologischen Test beruhen, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen wurde. Weitere Informationen über die Anforderungen an diesen Test können Sie ebenfalls der Homepage des Robert-Koch-Institutes entnehmen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html).Es kommt auch eine Testung nach der Einreise in Betracht. In diesem Fall muss die Testung am Ort Ihres Aufenthalts erfolgen. Die Testung müssen Sie auf eigene Verantwortung veranlassen.

    GCN/pk