Bußgelder, Teststrategien, Obergrenzen bei Feiern: Neue Bestimmungen für den Corona-Herbst in Niedersachsen

    Presse-Foto von Stephan Wei lHenning Scheffen.

    Garbsen/Niedersachsen – Für Feiern in Privaträumen gab es bislang nur ernste Empfehlungen, die auf die Vernunft der Bürger/innen basierten. Möglichst wenige Menschen in geschlossenen Räumen, Abstandsregeln einhalten, Handhygiene beachten.

    Jetzt soll es wegen Corona auch Personen- Obergrenzen geben, sagt Ministerpräsident Stephan Weil nach den Bund-Länder-Gesprächen mit Kanzlerin A. Merkel. Weitere Lockerungen wird es in Niedersachsen vorerst auch nicht geben. Normalerweise waren weitere Lockerungen vorgesehen, aber aufgrund der steigenden Infektionszahlen wird daraus erstmal nichts.

    Vieles ist abhängig von der Zahl der Neuinfektionen – viele Corona- Ausbrüche sind größeren Feier zuzuschreiben.

    So wird in Zukunft voraussichtlich in ganz Deutschland bei privaten Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen eine Obergrenze von 50 Personen gelten, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner auftreten, sagte Weil. In privaten Räumen solle die Obergrenze dann bei 25 Personen liegen. Bei 50 Neuinfizierten pro 100 000 Einwohner soll die Grenze bei 25 Personen in angemieteten Räumen liegen und bei zehn in privaten Räumlichkeiten. Zur Zeit liegt die Zahl in der Region Hannover bei ca. 20. Eine Festlegung niedrigerer Werte bzw. Inzidenzen bleibt den Ländern oder Kommunen unbenommen. Weil: „In den nächsten Tagen werden wir diskutieren, in welcher Weise dieser Teil des heutigen MKP-Beschlusses für Niedersachsen umgesetzt wird.“

    Falsche Angaben werden mit Bußgeldern belegt

    Bundesweit sollen – so eine weitere Einigung in der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin – Gastwirte in Zukunft die Kontaktdaten ihrer Gäste auf Plausibilität überprüfen, sofern das möglich ist. Verstöße dagegen sollen mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro geahndet werden, die aber nicht die Gastronomen tragen müssen. Bei einem Verdacht, dass es sich evtl. nicht um den wirklichen Namen des Gastes handelt, kann sich der Gastwirt einen Ausweis zeigen lassen. 

    Teststrategie  

    Die bereits Ende August vereinbarte Änderung der Teststrategie für Rückkehrer aus Risikogebieten soll und muss schnellstmöglich umgesetzt werden, auch darüber war man sich einig. Bis dahin bleibt es bei dem aktuellen Verfahren, also auch bei dem Testangebot an den Flughäfen.

    Abschließende Worte von Stephan Weil 

    „Wir dürfen uns von den hier bei uns noch vergleichsweise niedrigen Infektionszahlen nicht täuschen lassen. Die Kurve geht auch in Niedersachsen langsam, aber stetig nach oben und auch wir sind nicht vor einer Eskalation gefeit. Ich appelliere deshalb an das Verantwortungsgefühl aller Niedersächsinnen und Niedersachsen gerade auch der jüngeren und vermeintlich weniger gefährdeten: Bitte nehmen Sie das mit Corona verbunden Risiko ernst! Auch bei jungen Menschen gibt es schwerwiegende Krankheitsverläufe und langanhaltende Folgewirkungen. Aber schon der Schutz der älteren und der vorerkrankten Menschen in unserem Land sollte Grund genug sein, auch und gerade jetzt im Herbst und Winter die Regeln zu beachten und sich beim Reisen und Feiern zurückzuhalten. Es ist der Landesregierung ein großes Anliegen, dass unsere Krankenhäuser nicht an Kapazitätsgrenzen kommen, dass die Kinder und Jugendlichen in unserem Land auch in den nächsten Monaten gute Bildung und Betreuung erhalten und dass unsere Unternehmen sich von den Belastungen der letzten Monate erholen können und nicht erneut den Betrieb zurückfahren müssen. Wir müssen gerade in den nächsten Monaten, in denen uns Kälte und Nässe wieder mehr in die Innenräume zwingen, alles uns Mögliche dafür tun, das Infektionsgeschehen gering zu halten: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und Lüften.“