Corona: Aktuelle Zahlen, aktuelle Regeln in Garbsen und der Region Hannover – Stand: 07.10.2021

    Garbsen – Täglich erhalten wir sehr viele Anfragen welche Corona-Regeln in der Region Hannover zur Zeit gelten und viele Leser/innen wünschen sich wieder tägliche Infos darüber.

    Diesen Wunsch kommen wir gern wieder nach und informieren weiterhin täglich aktuell über die Corona-Situation in Garbsen und der Region Hannover. Hier die Zahlen und Regeln im Überblick.

    Inzidenzwerte Region Hannover und Zahlen der Hospitalisierung, Neuinfizierte für ganz Niedersachsen und Belegung der Intensivbetten:

    Überblick: Regeln für die Region Hannover seit 22. September 2021

    Masken

    • Es gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (in der Regel medizinische Maske) in Geschäften, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in Restaurants/Kinos/Theatern/Clubs/Bars (außer am Platz) und sonstigen öffentlich zugänglichen Innenbereichen, auf Messen und Spezialmärkten sowie bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseure und Arztpraxen.
    • In einem Schulgebäude hat jede Person während des Schulbetriebs eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ab 14 Jahre als medizinische Maske. Neu: Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klasse können die Maske ablegen, wenn sie ihren Sitzplatz eingenommen haben.
    • Von der Maskenpflicht ausgenommen sind weiterhin Kinder bis einschließlich 5 Jahre sowie per ärztlichem Attest befreite Personen. Bei Kindern ab sechs bis einschließlich 14 Jahre reicht eine Alltagsmaske.

    3G-Regel 

    • Zutritt oder Inanspruchnahme von Leistungen ist nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich.
    • Die Testpflicht gilt nicht Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und Erwachsene mit Kontra-Indikation.

    2G statt 3G

    • Beschränken Veranstalter oder Betreiber den Zutritt auf Genesene und Geimpfte (2G), entfallen Abstands- und Maskenpflicht.

    Einreise

    • Für Einreisende aus dem Ausland gilt ab 12 Jahren die 3G-Regel – unabhängig vom Verkehrsmittel.

    Treffen und private Feiern

    • Es gibt keine Beschränkung bei der Personenzahl oder der Haushalte.
    • Kommen mehr als 25 Personen zusammen, müssen die Kontaktdaten erhoben werden.
    • Kommen mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen zusammen, gilt die 3G-Regel.

    Gastronomie inkl. Bars

    • Es gilt die die 3G-Regel, außer am Sitzplatz muss eine Maske getragen werden.

    Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars

    • Es gilt die 3G-Regel, außer am Sitzplatz muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

    Einkaufen

    • Der Handel ist geöffnet, in Geschäften, auf Messen und Spezialmärkten ist eine Maske zu tragen.

    Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen

    • Es gilt die 3G-Regel sowie medizinische Maskenpflicht.

    Kultur/Freizeit

    • Theater, Konzerthäuser, Kinos sind geöffnet, es gilt die 3G-Regel sowie Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.
    • Zoos, Tierparks, Botanische Gärten sind geöffnet, für Innenangebote gilt die 3G-Regel sowie Maskenpflicht.
    • Museen, Galerien und Ausstellungen sind geöffnet, für Innenangebote gilt die 3G-Regel sowie Maskenpflicht.
    • Bei Veranstaltungen und Treffen von mehr als 1.000 Personen gilt generell die 3G-Regel.

    Sport/Schwimmen

    • Sportanlagen sind geöffnet, in geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel.
    • Saunen, Thermen, Hallen- und Spaßbäder sind mit Hygienekonzept geöffnet, es gilt die 3G-Regel. Freibäder sind nicht von der 3G-Regel betroffen.

    Schulen

    • Drei Tests pro Woche vorgeschrieben, in der Woche nach den Herbstferien tägliche Tests. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte.
    • In allen Schulformen im Gebäude und auch während des Unterrichts muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, ab 14 Jahre als medizinische Maske. Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klasse können die Maske am Sitzplatz abnehmen.

    Tourismus

    • Es gilt die 3G-Regel sowie zwei Tests pro Urlaubswoche für Nicht-Geimpfte/Genesene.
    • Bei touristischen Aktivitäten wie Bus-, Schiff- oder Seilbahnfahrt gilt die 3G-Regel.

    Hinweis: Veranstalter haben Hausrecht und können abweichend von der Corona-Verordnung weitere Zugangsvoraussetzungen einfordern.

    Wer sich noch detaillierter informieren möchte:

    Die zur Zeit geltenden Regeln in Garbsen und der gesamten Region Hannover:Für die Corona-Regelungen des Landes sind drei Werte relevant. Der erste Wert, die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner, wird vom RKI ermittelt und täglich unter diesem Link veröffentlicht. Die beiden anderen Werte sind Landeswerte für ganz Niedersachsen, gelten auch für die Region Hannover. Sie werden täglich vom Land veröffentlicht unter diesem Link. Um direkt für Garbsen und weitere Städte der Region Hannover die Zahlen einzusehen, klicken Sie bitte auf diesen Link. Hier können Sie Ihre Stadt eingeben und die Zahlen einsehen.

    GCN/cu