Corona-Krise: So werden die neuen Corona-Fälle erfasst – wer wird getestet? Wie ist der Ablauf?

    So ist der Ablauf bei begründeten Corona-Tests/Symbolbild

    Garbsen – Viele Garbsener Bürgerinnen und Bürger zweifeln immer wieder die aktuellen Corona-Zahlen der Region Hannover an und bemängeln, dass nicht alle Menschen mit Symptomen sofort getestet werden.

    Wie muss man vorgehen, wenn man auf Corona getestet werden möchte

    Wenn Sie den Verdacht haben, sich mit Sars-CoV-2 infiziert zu haben, sollten Sie zunächst diese Fragen für sich beantworten:

    • Haben Sie in den letzten zwei Wochen Kontakt zu einem Erkrankten gehabt, bei dem im Labor eine COVID-19-Diagnose gestellt wurde?
    • Bestehen bei Ihnen Vorerkrankungen oder hat sich eine Atemwegserkrankung verschlimmert?
      (Atemnot, hohes Fieber etc.)
    • Kommen Sie bei der Arbeit oder bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit mit Menschen in Kontakt, die ein hohes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben (z.B. im Krankenhaus oder der Altenpflege)
    • Wenn Sie eine oder auch mehrere Fragen mit Ja beantworten müssen, sollten Sie diese weiteren Schritte befolgen:
      1. Melden Sie sich zunächst telefonisch bei Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin. Falls er/sie nicht erreichbar ist, können Sie sich auch mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 in Verbindung setzen.
      2. Schildern Sie am Telefon Ihre Symptome auch unter Verweis auf Ihr Reiseland bzw. den Kontakt zu einer positiv getesteten Person.
      3. Ihr Arzt/Ihre Ärztin wird Ihren Gesundheitszustand vorläufig einschätzen und das weitere Vorgehen, etwa einen Termin zum Test oder Quarantänemaßnahmen, mit Ihnen besprechen.
      4. Befolgen Sie die Anweisungen Ihres Arztes/Ihrer Ärztin und halten Sie sich für mögliche Rückfragen durch die zuständigen Behörden zur Verfügung.

      Die Absprache und Koordinierung mit dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgt in Niedersachsen über den jeweiligen Arzt/die jeweilige Ärztin und nicht direkt mit dem Patienten.

      So ist dann der weitere Ablauf: 

    • In allen Landkreisen sind bereits Testzentren eingerichtet worden (Messegelände), da wo noch keine Testzentren eingerichtet sind, sind mobile Testteams unterwegs, die ebenfalls in begründeten Verdachtsfällen Patienten in ihrer häuslichen Umgebung testen. Die KVN (Kassenärztliche Vereinigung) hat darüber hinaus ein Verteilzentrum für Schutzkleidung eingerichtet, die von den in den Zentren und im mobilen Dienst tätigen Ärztinnen, Ärzten und dem medizinischen Fachpersonal benötigt wird.

      Laut der KVN sieht der Ablauf für diese Testzentren wie folgt aus: Patienten und Patientinnen melden sich in begründeten Fällen telefonisch bei ihrem Hausarzt/ihrer Hausärztin oder nach Sprechstundenschluss beim kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon 116117). Der Hausarzt/die Hausärztin oder der Bereitschaftsdienstarzt/-ärztin führt telefonisch eine Befragung des Patienten/der Patientin durch und klassifiziert den Fall. Falls diese/r getestet werden muss, organisiert der Arzt/die Ärztin telefonisch einen Termin bei der zentralen Testeinrichtung für den Abstrich. Nach der Durchführung des Abstrichs in der zentralen Einrichtung sollte sich der Patient/die Patientin bis zum Eintreffen des Ergebnisses im häuslichen Umfeld aufhalten. Der Hausarzt/die Hausärztin beziehungsweise Bereitschaftsdienstarzt/-ärztin unterrichtet den Patienten/die Patientin über das Testergebnis. Bei einem positiven Ergebnis erörtert der Arzt/die Ärztin gemeinsam mit dem Patienten/der Patientin unter Beteiligung des zuständigen Gesundheitsamtes die weiteren Maßnahmen.

      Somit kann man nicht einfach irgendwohin gehen, um sich testen zu lassen. Der o.g. Ablauf muss eingehalten werden.

    GCN/bs