Das Gesundheitsamt informiert: Richtiges Verhalten beim Coronavirus

    Garbsen – Seit gut einer Woche ist das Coronavirus auch in der Region Hannover angekommen. Nach derzeitigem Stand haben sich sechs Patienten aus dem Raum Uetze/OT Eltze an dem neuartigen Covid-19-Virus angesteckt. Sie alle stehen unter Quarantäne, es geht ihnen den Umständen entsprechend gut. Das Gesundheitsamt der Region Hannover steht in regelmäßigem Austausch mit ihnen.

    Das Coronavirus mache nach Angaben von Dr. Mustafa Yilmaz, Leiter des Gesundheitsamtes, in der Regel Beschwerden wie eine leichte bis mittelschwere Grippe. Schwere Verläufe kämen vor, seien aber derzeit selten. Herr Dr. Yilmaz gibt an:“ Der Krankheitsverlauf ist in den meisten Fällen mild, sodass nahezu alle Patientinnen und Patienten nach Ablauf der Krankheit genesen sind und wieder unbeschwert ihrer Dinge nachgehen können.“ Bisher hätten alle Meldeketten zwischen den Laboren und dem Gesundheitsamt gut und wie vorgesehen funktioniert.“

    Das Gesundheitsamt der Region Hannover beantwortet die meist gestellten Fragen:

    Wie steht die Zahl der Coronavirusfälle im Verhältnis zu den Grippefällen?

    In der Region Hannover waren in der laufenden Grippesaison bislang rund 1100 Menschen von der Grippe betroffen. Die Zahl der Coronafälle steht bisher bei vier Menschen aus dem Raum Uetze/ OT Eltze.

    Was soll ich tun, wenn ich Kontakt mit einer Person hatte, die Coronavirus-typische Symptome aufweist?

    Hier besteht kein Grund zur Sorge. Das Gesundheitsamt erfasst und überwacht alle bestätigten Coronavirus-Patientinnen und Patienten. Sie werden nach ihren Kontakten befragt, diese werden anschließend vom Gesundheitsamt kontaktiert. Sollte es einen begründeten Verdacht geben, dass Sie als Kontaktperson mit einem bereits infizierten Menschen in Betracht kommen, wird sich das Gesundheitsamt bei Ihnen melden, die weiteren Schritte erläutern und Ihre Situation individuell besprechen. Solange Sie selbst keinerlei Symptome verspüren, keinen engen Kontakt (näher als zwei Meter Distanz) zu einem bereits bestätigen Corona-Patienten oder einer Patientin hatten und nicht aus einem Risikogebiet kommen, gibt es keinerlei Anlass zur Beunruhigung.

    Was sind die Symptome einer Coronavirus-Erkrankung?

    Coronaviren lösen wie eine Vielzahl anderer Erreger Atemwegserkrankungen aus. Gewöhnliche Coronaviren verursachen milde Erkältungszeichen mit Husten und Schnupfen, bestimmte Formen können aber auch schwere Atemwegserkrankungen und Lungenentzündungen auslösen. Die Grippe hat ganz ähnliche Symptome. Zurzeit läuft in der Region Hannover die jährliche Grippewelle, sodass bei Atemwegsinfekten vor allem an die Grippe gedacht werden sollte.

    Wann besteht der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus?

    Ein begründeter Verdacht liegt vor, wenn bei einem Menschen eine akute Atemwegsinfektion belegt ist und dieser sich in naher Vergangenheit in einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) deklarierten Risikogebiet aufgehalten hat. Die aktuellen Risikogebiete aktualisiert das RKI fortlaufend aus seiner Homepage.

    Ebenfalls besteht ein begründeter Anfangsverdacht, wenn akute Symptome für eine Atemwegserkrankung vorliegen und eine Patientin bzw. ein Patient bis 14 Tage vor der Erkrankung engen Kontakt mit einem bestätigten Coronavirus-Patienten hatte.

    Was bedeutet es, wenn sich das Gesundheitsamt bei mir meldet?

    Sollte sich das Gesundheitsamt mit Ihnen in Verbindung setzen, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Es wird zunächst einmal ermittelt, ob – und wenn ja, wie eng – ein Kontakt mit einem möglichen Coronaviruspatienten vorlag. Das weitere Vorgehen wird individuell eruiert.

    Was genau bedeutet Quarantäne und wie verhalte ich mich im Falle des Falls?

    Wer unter häusliche Quarantäne gesetzt wird, darf seinen Wohnraum für mindestens 14 Tage nicht verlassen. Eine gemeinsame Nutzung von Räumen mit anderen in derselben Wohngemeinschaft lebenden Menschen sollte vermieden werden, insbesondere ist in dieser Zeit auf enge Körperkontakte zu verzichten. Gegenstände, zu denen die unter Quarantäne stehende Person direkten Kontakt hat – wie etwa Geschirr, Wäsche oder Hygieneartikel – sollten nicht mit Dritten geteilt werden. Auch gute Belüftung des Wohnraumes ist wichtig. Freunde und Angehörige können aber Aufgaben wie Einkäufe für den unter Quarantäne Stehenden oder die unter Quarantäne Stehende übernehmen. Die Einkäufe sollten dann vor der Eingangstür abgestellt werden, so dass ein direkter Kontakt vermieden wird. Das Gesundheitsamt ist mit den Menschen, die sich unter häuslicher Quarantäne befinden, in telefonischem Kontakt. Sie können sich einerseits mit Fragen an das Amt wenden, andererseits überprüft das Gesundheitsamt mit Anrufen, wie es der unter Quarantäne stehenden Person gesundheitlich geht und ob sich diese an die Quarantänevorgaben hält.

    Was tue ich, wenn mein Hausarzt sich weigert, mich auf Corona testen zu lassen?

    Zunächst einmal wird ihr Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin überprüft haben, ob Sie als begründeter Verdachtsfall in Frage kommen (siehe Frage: Wann besteht der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus). Sollte nach Anamnese der ärztlichen Fachkraft keiner der Indikatoren auf Sie zutreffen, besteht kein medizinischer Anlass, einen Test-Abstrich durchführen zu lassen. Sollte sich ein Arzt bzw. eine Ärztin trotz Zutreffens der Risiko- Indikatoren nicht dazu bereit erklären, einen Test durchzuführen oder Ihnen konkrete Hilfe anzubieten, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse bzw. an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen.

    Was tue ich, wenn mein Hausarzt mir sagt, er könne mich aus organisatorischen Gründen nicht testen?

    Sollte ein Arzt bzw. eine Ärztin sich aus organisatorischen Gründen nicht dazu in der Lage sehen einen Test durchzuführen oder Ihnen konkrete Hilfe anzubieten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihre Krankenkasse bzw. an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen.

    Wie kann ich mich und andere vor einer Ansteckung schützen?

    Die Ansteckung geschieht über eine Tröpfchen- und Schmierinfektion. Daher gelten hier dieselben Regeln wie für die Erkältung und die Grippe: Abstand halten, regelmäßig Hände waschen und beim Husten und Niesen aufpassen, dass die Tröpfchen nicht in der Umgebung verteilt werden. Niesen Sie daher im Bestfall in die Armbeuge. Eine wirksame Impfung gegen das Coronavirus existiert noch nicht auf dem Markt. Auch zum Kauf von Schutzmasken besteht keinerlei medizinische Veranlassung.

    Ich war mit einer nahestehenden Person eines bestätigten Coronavirusfalls in Kontakt. Muss ich mir nun Sorgen machen?

    Nein. Die Ansteckungsgefahr geht nach derzeitigem Wissensstand ausschließlich von Indexpatientinnen und Patienten, also der tatsächlich erkrankten Person aus. Nahestehende Personen eines Erkrankten oder einer Erkrankten werden zwar durch das Gesundheitsamt erfasst und überwacht, das Risiko sich bei ihnen anzustecken wird vom Robert-Koch-Institut allerdings als praktisch nicht gegeben eingeschätzt.

    An welche Nummern kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?

    Das Bürgertelefon der Region Hannover wird mindestens bis einschließlich Sonntag, 8. März geschaltet sein. Unter der Nummer 0800/7313131 können Bürgerinnen und Bürger jeweils von 8 bis 18 Uhr ihre Fragen stellen. Das Landesgesundheitsamt bietet unter der Nummer 0511/4505555 ebenfalls ein Bürgertelefon an, das von montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr besetzt ist. Weitere Informationen bekommen Sie auch unter der kostenfreien Nummer der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland unter 0800/0117722 und vom Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums unter 030/346465100.

    GCN/la