Garbsen – Angesichts steigender Energiepreise weisen die Region Hannover und das Jobcenter Region Hannover darauf hin, dass für Menschen, die Grundsicherung beziehen, die tatsächlichen Heizkosten übernommen werden – soweit sie einen angemessenen Rahmen nicht übersteigen. Was angemessen ist, hängt wiederum vom aktuellen Preisniveau und den Besonderheiten des Einzelfalls ab. „Wir nehmen wahr, dass gerade Menschen mit geringem Einkommen dem nächsten Winter mit Sorge entgegensehen“, sagt Dr. Andrea Hanke, Sozialdezernentin der Region Hannover. „Es ist immer sinnvoll, sich beraten zu lassen: Auch Menschen, die bisher keine Unterstützungsleistungen erhalten, können durch die gestiegenen Heizkosten anspruchsberechtigt werden, wenn sich eine Hilfebedürftigkeit ergibt.“
Für erwerbsfähige Menschen mit geringem Einkommen im Alter von 15 Jahren bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter ist das Jobcenter Ansprechpartner. „Wer finanziell in Schwierigkeiten ist, sollte in jedem Fall einen Antrag auf Grundsicherung beim Jobcenter stellen. Wir prüfen dann, ob es einen Anspruch gibt“, sagt Ana Paula Büsse, stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters Region Hannover. Ein Antrag auf Grundsicherung beim Jobcenter ist auch online oder per Post möglich. Die persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Mehr Infos unter www.jobcenter-region-hannover.de/antrag. Fragen beantwortet das Jobcenter unter Telefon (0511) 6559-1000.
Wer nicht erwerbsfähig ist oder das Renteneintrittsalter erreicht hat, kann sich an das zuständige Sozialamt wenden.
GCN/eo