Garbsen – Hintergrund der Veranstaltung ist die Erklärung des Bundesverfassungsgerichtes, welches am 26.02.2020 den bisherigen Verbotsparagraphen 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig befunden hat. Weil in diesem §217 die geschäftsmäßig organisierte und ärztlich professionalisierte Suizidhilfe unter Strafe gestellt wurde, habe der Staat gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art.1 Absatz 1) GG verstoßen.
Dazu lautet der 1. Leitsatz des BVerfG-Urteils: Die Freiheit des Einzelnen, „entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz“ seinem Leben in eigener Verantwortung ein Ende zu setzen, umfasse auch, „hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.“
Zu diesem Thema haben 3 Abgeordneten-Gruppen im Bundestag verschiedene Gesetzentwürfe vorgelegt, über die am 24. Juni im Bundestag in erster Lesung beraten
wird. Eine Entscheidung soll noch vor dem Winter getroffen werden. Über diese Entwürfe wird Fr. Neumann informieren, die Differenzen darstellen und es damit jedem ermöglichen, einen eigenen Standpunkt zu diesem Thema zu finden.
Die Referentin Dipl Psych./ Soz. Gita Neumann ist Fachreferentin für Medizinethik und
für Autonomie am Lebensende beim HVD-Bundesverband. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 6.07. um 19.00 Uhr in der IGS-Garbsen in den Räumen des Junior-Club statt. Der Zugang erfolgt durch den Haupteingang, der Eintritt ist frei.
GCN/nh