CDU-Fraktion im Rat der Stadt Garbsen will Attraktivität des Erzieherberufes erhöhen

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Garbsen – Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt Garbsen einen Antrag zur Verbesserung der sozialpädagogischen Ausbildung eingebracht. Um den steigenden Personalbedarf in den Kitas in Garbsen zukünftig zu decken, schlägt die Fraktion Maßnahmen vor, um die Attraktivität des Erzieherberufes zu erhöhen.

Der steigende Personalbedarf ergibt sich wiederum aus dem notwendigen Ausbau der Kita-Plätze in Garbsen. Lesen Sie hierzu auch: Kita Plätze sind knapp in Garbsen – Stadt will mit Neu- und Anbauten gegensteuern.

Im Antrag der CDU heißt es weiterhin: „[…] Schülerinnen und Schüler können bereits heute nach Abschluss der Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten in der Weiterbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher für ihre ausbildungsbegleitende Tätigkeit als Regelkraft vergütet werden.

Damit wird parallel zur Ausbildung in Teilzeit eine Vergütung als Regelkraft im Gruppendienst durch den Träger einer Kindertageseinrichtung ermöglicht, was zur Unterstützung der Gruppen in den Einrichtungen beiträgt. Diese Auszubildenden können als dritte Kraft der Gruppe auf den Fachkraft-Kind-Schlüssel angerechnet werden. Bis zum Abschluss der Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum
Sozialpädagogischen Assistenten wird diese jedoch in der Regel nicht bezahlt und mindert damit die
Attraktivität für diesen Ausbildungsberuf.“

Abschließend heißt es im Beschlussentwurf des Antrages: „Die Verwaltung wird beauftragt innerhalb der nächsten sechs Monate gemeinsam mit den Trägern unserer Einrichtungen zu prüfen, ob und ggf. auf welchen Wegen sich eine Verbesserung der Vergütung auf dem Weg zur Ausbildung auf dem Weg zur Erzieherin bzw. zum Erzieher erreichen ließe. Hierbei sind Möglichkeiten wie die direkte oder indirekte Kostenübernahme durch die Stadt Garbsen, beispielsweise ein größerer Ausgleich für die Träger, sowie die Rückzahlungsverpflichtungen bei einem Arbeitgeberwechsel während einer Bleibefrist zu berücksichtigen.“

GCN/nh