Polizei entdeckt 37 Tiere an Bord eines überladenen Kleintransporters bei Garbsen

Fotos: Polizeidirektion Hannover

Garbsen – Am Mittwoch, 02.02.2022, hat die Autobahnpolizei ein Lkw-Gespann auf der BAB 2 Richtung Berlin bei Garbsen kontrolliert. Dabei stellten die Beamten neben einer extremen Überladung insgesamt 37 Tiere fest, die nicht ordnungsgemäß auf der Ladefläche transportiert wurden. Das Veterinäramt Hannover organisierte die Unterbringung in ein Tierheim.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Autobahnpolizei Hannover kontrollierten Polizeibeamte gegen 16:00 Uhr ein Transporter-Gespann auf der Rastanlage Garbsen-Nord. Bei einer Wiegung des Kleintransporters mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen stellten die Autobahnpolizisten eine Überladung von über 1.000 Kilogramm und somit mehr als 30 Prozent fest. In der Folge kontrollierten sie auch die Ladefläche des Anhängers. Dabei staunten die Beamten nicht schlecht, als sie im vorderen Bereich einen Esel entdeckten. Der hintere Bereich der Ladefläche war mit Elektrogeräten und mehreren Kisten bestückt. Zum Schutz des Esels wurde das Veterinäramt Hannover informiert und Absprachen zur Unterbringung getroffen. Währenddessen fand die Polizei weitere gefiederte Tiere in Kisten.

Der Esel wurde zu einer Pferdepension gebracht, die sich ihm annahm, während die Vögel in einem hannoverschen Tierheim unterkommen sollten. Dort angekommen, wurden Lkw und Anhänger komplett entladen und weitere tierische Mitfahrer entdeckt. Insgesamt fanden die Polizeibeamten einen Esel, zwei Kronenkraniche, vier Stinktiere, zwei Schneeeulen, zwei Perlhühner, zwei Wasserschweine, vier Höckerschwäne, zwei Fasane und 18 Enten. Die Beamten stellten alle Tiere sicher. Sie fanden in Absprache mit dem Veterinäramt im Tierheim vorübergehend Unterschlupf. Dabei stellten Mitarbeiter des Heims fest, dass fast alle tierischen Passagiere unverletzt waren. Der Fahrer konnte übrigens lediglich für den Esel und die Schneeeulen Dokumente vorweisen.

Der Esel: Foto: Polizeidirektion Hannover

Gegen ihn wird nun wegen unzulässiger Überladung eines Fahrzeugs, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, die Tierschutztransportverordnung sowie die Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung ermittelt.

GCN/bs