Polizei Garbsen: Verstoß gegen Corona-Regeln, Betrug und Diebstahl

Foto: Themenbild

Garbsen – Auch an diesem Wochenende hatte die Polizei diverse Einsätze zu verschiedenen Vorfällen.

Diebstahl eines Katalysators: 

In den vergangenen Wochen kam es im Bereich von Garbsen vereinzelt zu Diebstählen von Katalysatoren – diese enthalten wertvolle Rohstoffe wie z.B. Platin; die Wiedergewinnung ist lukrativ; der durch den Diebstahl angerichtete Schaden übersteigt jedoch immer den Gewinn der Kriminellen. 

Am Freitag wurde erneut der Diebstahl eines Katalysators angezeigt. Der 79jährige Halter hatte seinen VW Polo in der Zeit vom 11.02. zum 18.02 an der Osterwalder Straße abgestellt. Bei der erneuten Nutzung musste er feststellen, dass Diebe den Katalysator ausgebaut und entwendet hatten. 

Verstöße gegen Corona-Bestimmungen: 

Über das Wochenende gingen bei der Polizei mehrfach Hinweise ein, dass gegen die geltenden Corona-Bestimmungen verstoßen wird. 

Neben div. Spielplätzen und z.B. der Endhaltestelle wurden auch Privatfeiern und Zusammenkünfte überprüft.  So wurde in der Nacht von Freitag zu Samstag in der Bussenstraße in Berenbostel durch die Polizei eine Party in einem Mehrfamilienhaus aufgelöst.  In einer Dachgeschosswohnung hielten sich sieben Personen im Alter von 17 bis 20 Jahren aus sieben unterschiedlichen Haushalten auf und feierten.  Alle Personen erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. 

Betrug: 

Mitte Februar erstand eine 67jährige Frau einen gebrauchten PKW bei einem PKW-Händler Nahe der Bremer Straße. Das Fahrzeug sollte erst im Dezember die TÜV-Untersuchung bestanden haben. 

Kurz darauf musste sie feststellen, dass an dem angeblich schadens- und unfallfreien Fahrzeug div. gravierende und zum Teil verkehrsgefährdende Mängel vorhanden waren. 

Daraufhin suchte sie den Händler auf, um von dem Verkauf zurückzutreten. –

Eine Klärung konnte jedoch nicht erreicht werden, so dass sie die Polizei hinzuziehen wollte. Bis zum Eintreffen der Beamten entfernten sich jedoch die Verkäufer und Angestellten des Betriebes und waren auch nicht mehr in der Folge erreichbar. Lediglich die ahnungslose Buchhalterin konnte durch die Beamten vor Ort befragt werden. 

Erste Ermittlungen über den eigentlichen Vorbesitzer ergaben, dass der Pkw lediglich für den Export oder zur Verschrottung freigegeben war. 

GCN/bs