Was muss ich bei der Fahrt mit dem E-Scooter beachten?- Die Polizei Garbsen klärt auf

Foto: Polizeidirektion Hannover

Garbsen- Der Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Garbsen, Karsten Schröder, möchte aufgrund zahlreich eingegangenerAnfragen hier noch einmal auf die bestehende Rechtslage hinweisen.

Die bis 20 km/h schnellen E-Scooter können ab dem 14. Lebensjahr erlaubnisfrei gefahren werden. Sie dürfen jedochlediglich von einer Person und nur auf Radwegen bzw. der Fahrbahn genutzt werden! Andere Verkehrsflächen könnenbefahren werden, wenn ein Zusatzschild dieses ausdrücklich erlaubt.


E-Scooter müssen mit einer gültigen Versicherungsplakette versehen sein. Ist diese vorhanden aber nicht angebracht, bleibt es bei einem Verwarngeld. Ist der Scooter jedoch nicht versichert, stellt dies eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz dar.

E-Scooter unter Alkoholeinfluss zu fahren kann mit erheblichen Konsequenzen verbunden sein! Hierüber machen sich viele der Nutzer keine Gedanken! Für diese Fahrzeuge gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Führen eines PKW! Das bedeutet, sagt Schröder, dass wir je nach Höhe des Alkoholpegels ab 0,5 Promille unseren Führerschein für durchaus lange Zeit verlieren! Für jugendliche Nutzer, die noch keine Fahrerlaubnis besitzen, kann die Konsequenz sein, dass sie den Führerschein erst nach einer längeren Sperrfrist und dem Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) machen dürfen.

Karsten Schröder weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass die Polizeidirektion Hannover als zusätzlichen Service einmal pro Monat die Möglichkeit bietet, Mitarbeitern der Präventionsteams über das sogenannte Infotelefon Fragen zu unterschiedlichen Formen der Kriminalität bzw. des Rechts zu stellen. Die Termine werden jeweils vorab veröffentlicht.

GCN/cu