Garbsen – Künftig sollen Frauen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind, in der ganzen Region Hannover wohnortnah Hilfe finden.
Auch in Garbsen haben die gemeinsamen Verträge, die Regionspräsident Hauke Jagau im Beisein von Vertreterinnen und Vertretern aus 16 Regionskommunen unterzeichnet hat, positive Auswirkungen. In der Stadt Garbsen übernehmen diese wichtige Arbeit unter anderem zwei Beratungsstellen: das Mädchen- und Frauenzentrum Garbsen sowie die AWO-Frauenberatung bei häuslicher Gewalt.
Das Beratungsangebot umfasst die Krisenintervention, Hilfe zur Selbsthilfe, die telefonische und persönliche Beratung in Gewaltsituationen, Trennungs- und Scheidungsberatung sowie bei Fragen, die die alleinerziehende Verantwortung für Kinder mit sich bringt. Durch die Aufstockung der Förderung kann die personelle Ausstattung in beiden Beratungsstellen erhöht werden.
„Wir freuen uns, dass wir in Garbsen die Beratungen und Gruppenangebote weiter ausbauen können und mehr Fortbildungen für Fachkräfte angeboten werden können.“ äußert sich Bürgermeister Christian Grahl.
„Insbesondere die präventiven Angebote vor Ort und die Netzwerkarbeit können intensiviert werden. Das ist für uns ein wichtiges Ziel, für das wir uns gemeinsam einsetzen.Schutz und Unterstützung für Frauen bedeutet auch zugleich Schutz für die Kinder, die in den betroffenen Haushalten leben.“ sagt Garbsens Gleichstellungsbeauftragte Wiebke Winter.
Regionspräsident Jagau unterstrich die Bedeutung der Beratungsstellen: „Mehr als 140.000 Fälle von häuslicher Gewalt hat die Polizei 2018 in Deutschland registriert. Allein in den 20 Umlandkommunen der Region Hannover wurden 1.643 Fälle bekannt. In der Stadt Hannover lag die Zahl der Fälle mit mehr 3.000 noch deutlich höher. Mehr als 80 Prozent der Opfer sind Frauen. Deshalb brauchen sie ein besonderes Angebot.
Frauenberatungsstellen bieten Beratung für Betroffene, unterstützen Frauen in Krisen und Notlagen, begleiten sie bei der Verhinderung und der Überwindung von Gewalt. Sie stärken Frauen in der Durchsetzung ihrer Rechte, treten in der Öffentlichkeit für die Überwindung und Ächtung von Gewalt gegen Frauen ein – und sie arbeiten vor allem auch präventiv.“
Am 1. Februar 2018 ist in Deutschland die Istanbul-Konvention in Kraft getreten – das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Die Konvention ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument im europäischen Raum zum Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen und schreibt in Artikel 22 fest, dass es für alle Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt spezialisierte Hilfen geben muss, die gut erreichbar und mit angemessenen Ressourcen ausgestattet sind. Die Bundesregierung hat ein Gesamtprogramm zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und ihren Kindern im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Koalitionsvertrags aufgelegt. Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, hat 2018 einen Runden Tisch von Bund, Ländern und Gemeinden eingerichtet, mit dem das Hilfenetz deutlich verstärkt und verbessert werden soll. Mit dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ will das Bundesfrauenministerium in den nächsten vier Jahren ab 2020 insgesamt 120 Millionen Euro zusätzlich für den Ausbau von Beratungsstellen und Frauenhäusern bereitstellen. Im Jahr 2018 registrierte die Polizei in Deutschland 140.755 Fälle versuchter und vollendeter häuslicher Gewalt. (Quelle: Bundeskriminalamt). 81,3 Prozent derjenigen, die das erleiden mussten, waren Frauen. Insgesamt 114.393 Frauen und 26.362 Männer waren von Partnerschaftsgewalt betroffen.
GCN/bs