Garbsen – Die Region Hannover hat vor wenigen Tagen eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Verfügung trat am 11. November in Kraft und gilt ab sofort auch für Garbsen. Hierin werden die Zutrittsbeschränkungen für geschlossene Räume geregelt.Zusätzlich zum Hallenbad Planetenring und zum Badepark gilt ab sofort auch im Stadtarchiv die 2G-Regelung. Ebenfalls Anwendung findet 2G in der Begegnungsstätte am Hérouville-St.-Clair-Platz und im Kulturhaus Kalle in Havelse. Auch für die Angebote der Vereine in städtischen Sporthallen gilt 2G.
Von den Zutrittsbeschränkungen ausgenommen ist der Dienstleistungsbereich der Kommune: Im Rathaus sind demnach das Bürgerbüro, das Standes-, das Sozial- und das Ordnungsamt von 2G nicht berührt. Auch die Stadtbibliothek und sämtliche Sitzungen der politischen Gremien sind ausgenommen. Auch Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind grundsätzlich weiter von der Regelung ausgenommen. Der Musikschulunterricht findet ebenfalls weiter ohne 2G-Auflagen statt. Auch die städtische Jugendarbeit ist nicht von der 2G-Regel der Allgemeinverfügung betroffen.
Neben dem Zutritt zu geschlossenen Räumen wie Gastronomiebetrieben, Sportanlagen, Fitnessstudios und Schwimmhallen sind auch Kinos und Spielhallen in der Allgemeinverfügung der Region aufgeführt. Auch Herbst- und Weihnachtsmärkte sowie Sitzungen (ausgenommen die von politischen Gremien) fallen ab sofort unter die 2G-Regelung. Für private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen gilt ab 25 Personen ebenfalls 2G.
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Die Umsetzung der Allgemeinverfügung wird von der Polizei und von der Stadt Garbsen jederzeit stichprobenartig kontrolliert – zuletzt waren mehrere Mitarbeiter der Ordnungsabteilung am Sonntagmorgen bis in den Mittag hinein im Stadtgebiet unterwegs, um die Corona-Regeln zu kontrollieren. Ein Schwerpunkt lag dabei auf Restaurants und Backereien mit Frühstücksangebot. Die Aktion der Stadt wurde überwiegend positiv aufgenommen.
GCN/bs