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Donnerstag, März 19, 2026
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Poller-Anlage am Rathausplatz – Kritik am Verfahren – Mehrheit im Ortsrat stimmt nachträglich zu

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Garbsen – Poller-Anlage am Rathausplatz – Kritik am Verfahren – Mehrheit im Ortsrat stimmt nachträglich zu.

Die Diskussion um die Poller-Anlage auf dem Garbsener Rathausplatz geht in die nächste Runde – und wird zunehmend politisch. Nach deutlicher Kritik aus Teilen der Politik hat der Ortsrat Garbsen am Mittwoch (18. März 2026) über die nachträgliche Genehmigung der Maßnahme abgestimmt. Trotz kontroverser Debatte wurde die Beschlussvorlage mehrheitlich angenommen.

Hintergrund: Kostensteigerung und formale Fehler

Die Gesamtkosten für die Installation von Pollern und einer Betonbarriere belaufen sich inzwischen auf rund 493.000 Euro. Ursprünglich waren geringere Kosten kommuniziert worden. Lesen Sie dazu:

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Stadtverwaltung hat im Nachgang selbst eingeräumt, dass es im Verfahren zu einem Fehler gekommen ist: Der Rat sei nicht ausreichend beteiligt worden, obwohl dies erforderlich gewesen wäre. Die Maßnahme wurde dennoch umgesetzt und soll nun nachträglich politisch legitimiert werden.

CDU stellt Anfrage – Kritik am Vorgehen

Bereits im Vorfeld hatte die CDU-Ortsratsfraktion eine offizielle Anfrage an die Stadt gestellt. Darin wird unter anderem hinterfragt, warum eine Maßnahme in dieser Größenordnung ohne vorherigen Ratsbeschluss als „Geschäft der laufenden Verwaltung“ umgesetzt wurde.

Wichtig dabei: Die Kritik richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Sicherheitsmaßnahme an sich. Vielmehr bemängeln CDU und FDP das Verfahren. Aus ihrer Sicht hätten Ortsrat und Stadtrat vorab informiert werden und über die Maßnahme abstimmen müssen. An der grundsätzlichen Notwendigkeit der Sicherheitsvorkehrungen auf dem Rathausplatz bestehe hingegen kein Zweifel.

Kontroverse Debatte im Ortsrat

In der Sitzung des Ortsrates wurde das Vorgehen der Verwaltung intensiv diskutiert. Vertreter von CDU und FDP äußerten deutliche Kritik:

  • CDU-Ratsherr Christoph Wenzel sprach von einem „unerhörten Vorgang“ und kritisierte, dass Rat und Ortsrat nicht rechtzeitig informiert worden sei und höhere Kosten von über 100.000 Euro damals schon bekannt waren.

  • FDP-Ratsherr Dr. Jagstaidt stellte die Frage, warum bei dieser Größenordnung keine europaweite Ausschreibung erfolgt sei und warum Ortsrat und Rat nicht eingebunden wurden.

Auch fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen wurden thematisiert. Gleichzeitig machten beide Fraktionen deutlich, dass sie die Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit grundsätzlich unterstützen.

Verwaltung und SPD betonen Sicherheitsaspekt

Seitens der Verwaltung wurde betont, dass die Ausschreibung ordnungsgemäß erfolgt sei und eine europaweite Ausschreibung nicht erforderlich gewesen sei. Zudem habe sich die Anzahl der benötigten Poller erst im Laufe der Umsetzung – unter anderem durch Anforderungen von Polizei und Sicherheitsbehörden – erhöht.

Mehrere Vertreter der SPD stellten die Bedeutung der Maßnahme in den Vordergrund. Zwar wurden Fehler im Verfahren eingeräumt, gleichzeitig betonten sie, dass es sich um keinen Regelfall handele. Bürgermeister Claudio Provenzano erklärte, es habe von den Verwaltungsmitarbeitern keine böse Absicht gegeben. Ziel sei es gewesen, die Maßnahme „schnell und wirtschaftlich“ umzusetzen. Ebenfalls betonte Provenzano, dass es sich hier im einen Einzelfall handelt.

Zudem kündigte die Verwaltung an, künftig zusätzliche Kontrollmechanismen für solche Fälle einzuführen.

Abstimmung: Mehrheit für nachträgliche Genehmigung

Am Ende stimmte der Ortsrat mit 6 Ja-Stimmen bei 4 Nein-Stimmen für die nachträgliche Genehmigung der Maßnahme.

Während CDU und FDP die Vorlage aufgrund des Vorgehens ablehnten, votierten Vertreter der SPD mehrheitlich dafür – mit Verweis auf die sicherheitsrelevante Bedeutung der Poller-Anlage.

Wie es weitergeht

Die endgültige Entscheidung steht noch aus: Ende April wird sich der Rat der Stadt Garbsen erneut mit dem Thema befassen.

Unabhängig vom Ausgang der Abstimmung gilt jedoch: Die baulichen Maßnahmen auf dem Rathausplatz sind bereits umgesetzt. Eine grundlegende Rückabwicklung gilt als praktisch ausgeschlossen.

GCN/bs