Ehrenamtliche Schiedsperson gesucht

Garbsen sucht nach Ehrenamtlichen Schiedsperson (Foto:Themenfoto)

Ehrenamtliche Schiedsperson wird ab Herbst 2018 für die verschiedenen Ortsteile in Garbsen gesucht.

Schiedsamt für den Bereich Garbsen I (Altgarbsen, Auf der Horst, Havelse und Garbsen-Mitte), Garbsen II (Berenbostel und Stelingen) sowie für den Bereich Garbsen III (Frielingen, Meyenfeld und Schloß Ricklingen) neu zu besetzen.

Das Amt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt mit der Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten. Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei, das heißt einen Vertrag zwischen den sich einigenden Parteien, aus dem gegebenenfalls auch unmittelbar die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Bewerben kann sich jeder, der das 30. Lebensjahr vollendet hat, im Bezirk des Schiedsamtes wohnt und nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die Schiedsperson wird vom Rat der Stadt Garbsen zunächst für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Weitere Informationen zum Schiedsamt finden Interessierte im Internet unter www.schiedsamt.de und www.bds-hannover-bueckeburg.de. Wer Interesse an der Ausübung des Schiedsamtes in einem der genannten Bezirke hat, kann sich bis zum 22. Juni formlos per E-Mail an [email protected] bewerben.

Ansprechpartner ist die Ordnungsabteilung der Stadt Garbsen

Telefon (0 51 31) 7 07 – 5 47.

GCN/sa