Parkplätze für Schwerbehinderte erweitert

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Die Schwerbehindertenparkplätze am Rathaus sind auf Anregung der Schwerbehindertenvertretung der Stadt Garbsen auf vier besonders breit dimensionierte Stellplätze erweitert worden.

Garbsen – Zusätzlich zu diesen vier Stellplätzen in der ersten Parkreihe stehen weiterhin die beiden Schwerbehindertenparkplätze an der südlichen Rathausseite zur Verfügung.

Sonderparkplätze für Schwerbehinderte dürfen ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden, sofern sich ein Berechtigter als Fahrer oder Mitfahrer im Kraftfahrzeug befindet, der den blauen Sonderparkausweis für Schwerbehinderte besitzt. Dieser Sonderparkausweis, der im Bürgerbüro erhältlich ist, muss gut sichtbar hinter der Frontscheibe des parkenden Fahrzeugs platziert werden.

Nähere Auskünfte zur Parkregelung gibt Michael Hoheisel von der Straßenverkehrsbehörde unter Telefon (0 51 31) 70 74 02. Über die Voraussetzungen zum Erwerb eines Sonderparkausweises für Schwerbehinderte informieren die Mitarbeiter des Bürgerbüros.

GCN/pb