Garbsen – Rad-Diebstahl und Alkohol am Steuer – Polizei zieht am Wochenende mehrere Verkehrssünder aus dem Verkehr.
Ein arbeitsreiches Wochenende liegt hinter der Polizei Garbsen: Neben einem dreisten Diebstahl in Berenbostel mussten die Einsatzkräfte gleich mehrere alkoholisierte Autofahrer stoppen – darunter auch ein Fall von versuchter Bestechung.
In der Nacht von Freitag auf Samstag kam es in der Straße „Steinriede“ in Berenbostel zu einem besonders auffälligen Diebstahl. Auf einem frei zugänglichen Firmengelände montierten bislang unbekannte Täter alle vier Kompletträder eines erst drei Tage alten Mercedes ab und entwendeten diese. Das Fahrzeug wurde auf Steine aufgebockt zurückgelassen. Der entstandene Schaden wird auf rund 4.000 Euro geschätzt. Hinweise auf die Täter liegen derzeit nicht vor. Die Polizei hat ein Strafverfahren wegen Diebstahls eingeleitet.
Auch im Straßenverkehr wurden am Wochenende mehrere Verstöße festgestellt. Am frühen Samstagmorgen kontrollierten Beamte in der Husarenstraße in Stelingen einen 24-jährigen Garbsener mit seinem Volvo. Dabei wurde Alkoholgeruch festgestellt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,5 Promille. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein entzogen.
Am Samstagabend fiel ein weiterer Autofahrer in Altgarbsen auf. In der Alten Ricklinger Straße wurde ein 50-jähriger Garbsener mit seinem VW gestoppt. Der Mann stand mit 2,66 Promille deutlich unter Alkoholeinfluss. Während der Kontrolle versuchte er offenbar, die Beamten zu beeinflussen, indem er einen 50-Euro-Schein unter das Messgerät hielt. Neben der Trunkenheit im Verkehr muss sich der Mann nun auch wegen versuchter Bestechung verantworten. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt, zudem wurde eine Blutprobe entnommen.
Ein dritter Vorfall ereignete sich am Samstagabend in Osterwald. Dort wurde ein Fahranfänger aus Hannover in der Hauptstraße kontrolliert. Der Atemalkoholtest ergab 0,3 Promille. Da für Fahranfänger eine Null-Promille-Grenze gilt, wurde die Weiterfahrt untersagt. Gegen den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ihn erwarten ein Bußgeld, ein einmonatiges Fahrverbot sowie eine Verlängerung der Probezeit.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Alkohol am Steuer eine erhebliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellt und konsequent geahndet wird.
GCN/bs












