Garbsen – Rutschgefahr und Bußgeld vermeiden – Wichtige Hinweise zur Laubentsorgung in Garbsen
Mit dem Herbst kommen nicht nur bunte Blätter, sondern auch besondere Pflichten für alle Grundstückseigentümer in Garbsen. Die Stadt weist eindringlich darauf hin, dass gemäß der Straßenreinigungsverordnung die Anwohner für die Reinigung der Gehwege vor ihren Grundstücken verantwortlich sind. Dabei gilt: Laub auf den Gehwegen muss ordnungsgemäß entsorgt werden – einfaches Zusammenkehren auf die Straße ist keine Option.
„Laub in die Straßenentwässerung oder auf die Fahrbahn zu kehren ist streng verboten“, erklärt Benjamin Irvin, Pressesprecher der Stadt Garbsen. „Heruntergefallenes Laub kann die Kanalisation verstopfen und Überschwemmungen verursachen. Außerdem können nasse Blätter auf Gehwegen rutschige Stellen schaffen, die eine ernsthafte Unfallgefahr darstellen.“
Verstöße gegen die Verordnung zur Straßenreinigung können teuer werden: Wer die Regeln missachtet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Die Stadt appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, die Vorschriften einzuhalten und so zu einem sicheren und sauberen Stadtbild beizutragen.
Für eine umweltfreundliche Entsorgung bietet die Stadt mehrere Möglichkeiten, das Herbstlaub ordnungsgemäß loszuwerden – darunter Abfalltonnen und städtische Kompostieranlagen.
GCN/bs