Sind Garbsens Schüler/innen für das digitale Lernen ausgestattet?

Jetzt sollten alle Schüler/innen technisch zum Homeschooling ausgestattet sein/GCN

Garbsen – Die Bundesregierung und die Länder haben beschlossen, 500 Millionen Euro für die Anschaffung mobiler digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler, die kein solches Gerät besitzen, bereitzustellen. Der niedersächsische Anteil daran beläuft sich auf rund 47 Mio. Euro.

Die Stadt Garbsen erhielt bereits im Frühjahr 2020 aus dem Sofortausstattungsprogramm für mobile Endgeräte über 350.000 Euro (wir berichteten), um die digitalen Lernmöglichkeiten für Garbsens Schüler/innen zu ermöglichen. Das Förderprogramm dient insbesondere dazu, dass Kinder aus Familien, die zu Hause keine ausreichenden mobilen Geräte haben, nicht benachteiligt werden. Förderfähig sind zum Beispiel schulgebundene Tablets, Notebooks oder Laptops. Diese sollten von den Kindern bei der Schule entsprechend ausgeliehen werden können.

Am 4. November allerdings bekamen wir einen Leserbrief einer Mutter von der Osterbergschule, die beklagte, dass die mobilen Endgeräte zwar da sind, aber nicht genutzt werden können. (Wir berichteten). Auf Anfrage berichtete die Stadtverwaltung von diversen Problemen, auch was das W-LAN anbetraf. In der Osterbergschule waren die Tablets schon da, aber das dazu benötigte Internet noch nicht. (Wir berichteten).

Daher stellt die SPD Garbsen eine Ratsanfrage nach § 14 GO an die Stadt Garbsen: „Digitales Lernen in Zeiten von Corona und darüber hinaus“ Auszüge aus der Anfrage:

Die Vorschriften zum aktuell verschärften Lock Down sehen in Niedersachsen vor (Stand 06.01.2021), dass Grundschüler erst ab dem 18.01.2021 zur Schule gehen. Vorgeschaltet ist ab dem 11.01.2021 eine Woche des „Distanzlernens“, danach wird im Wechselmodell („Szenario B“) unterrichtet, das heißt, dass die eine Hälfte in den Klassenräumen Präsenzunterricht genießt, die andere Hälfte währenddessen zu Hause unterrichtet wird. An den weiterführenden Schulen gilt grundsätzlich „Homeschooling“, mit Ausnahme der Abschlussklassen, für die Präsenzunterricht gilt.

Da digitaler Unterricht aber nur stattfinden kann, wenn die entsprechenden Geräte im Home-schooling und in den Schulen vorhanden sind, ist hier die Kommune gefordert, die u. a. für die sächliche Ausstattung ihrer Schulen zuständig ist. Auch der finanzielle und soziale Aspekt rückt hier in den Vordergrund, wenn Schüler/innen aus bildungsfernen Haushalten und/oder in prekären Verhältnissen lebend, aus Mangel an (geeigneten) Geräten am digitalen Lernen nicht oder nur eingeschränkt teilnehmen können. 

Die SPD Garbsen fragt daher die Verwaltung: 

  1. Gibt es aus den reichlichen finanziellen Mitteln des Digitalpaktes und des  Medienentwicklungsplanes heraus Möglichkeiten, bedürftigen Schüler/innen die notwendigen Geräte z. B. für die Zeit des Homeschoolings zu leihen? 

2. Wenn nein, welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Geräte zur Verfügung zu stellen?

3. Da die fast komplette Umstellung des Unterrichts an einer Schule auf digitales Lernen auch einen hohen Aufwand an technischer Kompetenz und Administration erfordert, stellt sich die Frage, ob und in welcher Form die Verwaltung hier mit ihren Fachkräften Unterstützung bieten kann. Dies gilt auch für die Einweisung der Schüler/innen in die Benutzung der – möglicherweise städtischen – Geräte. 

4. Da alle diese Maßnahmen und denkbare weitere nur in Zusammenarbeit mit den Schulen sinnvoll umsetzbar sind: Hat die Verwaltung schon Kontakt mit den Schulleitungen aufgenommen und Gespräche geführt, um die oben angesprochenen Probleme zu lösen, oder steht dies demnächst auf der Agenda? 

5. Welche kurz-, mittel- und ggf. langfristigen Änderungen am bestehenden Medienentwicklungsplan werden als erforderlich angesehen? 

Gerade jetzt ist das digitale Lernen mehr als wichtig, hier sollte kein Schüler/in ausgeschlossen werden.

GCN/bs