Stadtwerke: So funktioniert die Dezember-Hilfe beim Gas – Geschäftsführer Wolter: „Werden keinen Abschlag abbuchen“

Stadtwerke Garbsen buchen Dezember Gas-Abschlag nicht ab/ Foto Wolter: Stadtwerke Garbsen

Garbsen – Um Verbraucherinnen und Verbraucher bei den hohen Gaskosten zu entlasten, hat die Bundesregierung die sogenannte „Dezember-Soforthilfe“ beschlossen. Das heißt: Der Staat übernimmt einmalig die Abschlagszahlung für den letzten Monat dieses Jahres. Doch wie sieht die Umsetzung bei den Stadtwerken Garbsen aus? Denn für Verbraucherinnen und Verbraucher bieten sich mehrere Möglichkeiten an, um die Soforthilfe zu erhalten.

Wir werden beim Gas keinen Abschlag für Dezember abbuchen“, sagt Stadtwerke-Geschäftsführer Daniel Wolter. Anders sieht es bei monatlichen Überweisungen oder Daueraufträgen aus. „In diesen Fällen bitten wir die Kunden, den Dauerauftrag einmalig für Dezember zu unterbrechen oder keine Überweisung für diesen Monat zu leisten“, so Wolter. Sollte dieses nicht erfolgen, so würden die Stadtwerke die Soforthilfe bei der Jahresendabrechnung 2022 verrechnen.

Mieterinnen und Mieter, die keine Direkt-Kunden der Stadtwerke sind, sollten sich wegen der Dezember-Soforthilfe an den Vermieter wenden, raten die Stadtwerke. Laut Wirtschaftsministerium sollen die Vermieter die Ersparnis weitergeben. Weitere Informationen über den Empfängerkreis der Dezember-Hilfe bieten die Stadtwerke unter www.stadtwerke-garbsen.de/dezember-soforthilfe/ an.

Wie die Stadtwerke Garbsen den Jahresverbrauch ermitteln, der Grundlage für die Dezember-Soforthilfe ist, ist gesetzlich vorgeschrieben: Bei Gas ist es ein Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat. Die Fernwärme-Direktkunden der Stadtwerke erhalten zur Dezember-Soforthilfe separate Informationen.

Für die Stadtwerke Garbsen bedeutet die Dezemberentlastung einen erheblichen Aufwand. So müssen die Zahlungsläufe von rund 11 200 Kundinnen und Kunden angepasst werden. Hierfür müssen die Stadtwerke die Entlastungszahlungen aus Bundesfinanzmitteln zunächst bei einem von der Bundesregierung beauftragten Unternehmen beantragen. Die Auszahlung der Anträge erfolgt nach einer weiteren Prüfung durch die KfW-Bank. „Es ist nicht nur ein immenser Aufwand für alle Energieversorger. Es ist auch eine große Herausforderung für die Kürze der Zeit. Ich hoffe, dass die Verfahren bei der nun ab Januar geplanten Strom- und Gaspreisbremse einfacher werden und nicht mit der ‚heißen Nadel gestrickt‘ sind“, betont der Stadtwerke-Geschäftsführer.

GCN/Stadtwerke/bs