Streit zwischen Hausmeister und der Stadt Garbsen – bringt dieser evtl. Unregelmäßigkeit bei öffentlichen Ausschreibungen ans Tageslicht?

Der ehemalige Hausmeister Martin von der Werth/Foto:privat

Garbsen – Der Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Hausmeister der Caroline-Herschel-Realschule Martin von der Werth und der Stadt Garbsen konnte immer noch nicht beigelegt werden. Wir berichteten

GCN hat mit Rechtsanwalt Michael Falke aus Garbsen telefoniert:

Demnach hat der Rechtsanwalt der Stadt ein Vergleichsangebot unterbreitet – hier sollte seitens der Stadt Garbsen ein Betrag von 25.000 Euro an von der Werth fließen und eine Weiterbeschäftigung bis Juni 2021 erfolgen. Dieses Angebot wurde seitens der Stadt abgelehnt.

Im Rahmen des Rechtsstreits rückte aber noch eine ganz andere Sache in den Fokus. Ist es möglich, dass die Vergabe der Reinigungsarbeiten für beispielsweise die Schulen in Garbsen über einen Zeitraum von über 20 Jahren hinweg ohne eine zwingend nötige öffentliche Ausschreibung an immer das gleiche Reinigungsunternehmen erfolgte? Mit Hinweis auf das schwebende Verfahren äußerte sich die Stadt dazu nicht.

Hausmeister von der Werth schloß am Morgen immer das Gebäude für die Reinigungskräfte auf, bekam lt seinen Aussagen dafür aber keine Vergütung und habe mehr als die vereinbarten 39,5 Stunden gearbeitet. Als er die Überstunden einforderte kam die fristlose Kündigung. Wir berichteten 

Nach der fristlosen Kündigung des Hausmeisters, haben sich auch die Schüler/innen für von der Werth eingesetzt und gegen die Kündigung protestiert, leider ohne Erfolg (Wir berichteten). In der nächsten Prozessrunde soll eine Reinigungskraft aussagen, wie der morgendliche Ablauf stattgefunden hat, voraussichtlich im Mai 2021.

In der mehr als 10-seitigen Klageschrift soll auch stehen, dass teilweise die Ehefrauen von Hausmeistern an Garbsener Schulen einen Mini-Job-Vertrag auf 450,00 Euro-Basis mit der Stadt Garbsen abgeschlossen haben, um den Mehraufwand der Ehemänner auszugleichen. Für von der Werth und seiner Ehefrau gab es so eine Regelung nicht.

Jetzt bleibt es abzuwarten wie es in diesem Prozess weitergeht und ob auch die Frage eines evtl. Versäumnisses bei öffentlichen Ausschreibungen seitens der Stadt Garbsen geklärt werden kann.

GCN/bs