Vertrödelt die Stadt den Ausbau des Radweges entlang der Leinestraße in Stelingen?

Die GCN-Leserin geht mit ihrem Baby nur ungern hier entlang/ Foto: privat

Garbsen – Seit Jahren soll eigentlich der Radweg entlang der Leinestraße im Ortsteil Stelingen ausgebaut werden. Eine Leserin aus Stelingen hat bei GCN nachgefragt, wann denn hier nun endlich mit dem Bau begonnen wird.

„Ich habe vor 3 Monaten ein Baby bekommen und gehe somit regelmäßig an der Stelle spazieren. Viele Autos und LKWs sind hier unterwegs. Es ist wirklich gefährlich“, so die Leserin die ungenannt bleiben möchte.

Die SPD Garbsen hat bereits Anfang des Jahres 2020 nachgehakt und wendete sich mit einem Schreiben an die zuständige Behörde (Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr), um den Stand der Dinge zu erfragen. Demnach war schon damals die SPD-Garbsen der Meinung, dass in diesem Fall seitens der Stadt äußerst unprofessionell gearbeitet wurde. Dementsprechend stellte die SPD Garbsen einen Antrag mit Fragen an die Stadt Garbsen und bittet diesbezüglich um Antworten.

Zum Sachverhalt: Der lange Weg zum Baubeginn

Nach GCN Informationen wurde im Jahr 2014 das Vorhaben erstmalig zum NGVFG-Mehrjahresprogramm von der der Stadt Garbsen angemeldet und nach erfolgreicher Prüfung auch in das Programm aufgenommen.

Damals schon fehlten noch Unterlagen, die aber dringend notwendig waren, um dieses Projekt in die Tat umzusetzen. Das Ganze zögerte sich dann bis 2017 heraus.

Die SPD hat sich damals beim Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr nach dem „Stand der Dinge“ erkundigt und erhielt folgende Informationen:

Mit E-Mail vom 22.06.2017 teilte die Stadt Garbsen der Bewilligungsbehörde dann mit, dass es aufgrund erheblicher Kostensteigerungen im Rahmen der Planung in den Jahren 2015 und 2016 nicht zu einer Umsetzung des Vorhabens gekommen sei. Der Rat der Stadt Garbsen hätte allerdings am 22.02.2017 beschlossen, die Maßnahme umgehend zu realisieren. Daher bat die Stadt Garbsen die Bewilligungsbehörde um Information über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Förderung.

Daraufhin teilte die Bewilligungsbehörde der Stadt Garbsen am 06.07.2017 mit, dass die Mehrkosten des als Überhangmaßnahme 2015 aufgenommenen Vorhabens, die den angemeldeten zuwendungsfähigen Kostenrahmen übersteigen, nicht gefördert werden können und von der Stadt Garbsen zu tragen seien. Sollte die Stadt Garbsen unter diesen Voraussetzungen im Jahr 2017 noch bauen wollen, müsse sie einen Förderantrag stellen. Ebenfalls wurde die Stadt Garbsen darauf hingewiesen, dass, wenn der Bau in 2017 nicht begonnen werde, das Vorhaben nicht weiter im Jahresbauprogramm geführt werden könne, aus dem Programm herausgenommen werde und von der Stadt Garbsen bei Bedarf erneut zum Mehrjahresprogramm anzumelden sei.

Am 02.08.2017 teilte die Stadt Garbsen der Bewilligungsbehörde dann mit, dass im Jahr 2017 nicht mehr mit dem Vorhaben begonnen werden und es erneut zum Mehrjahresprogramm angemeldet werden solle. Das Vorhaben wurde dann vorerst aus dem Jahresbauprogramm herausgenommen.

Nach erneuter Anmeldung durch die Stadt Garbsen wurde das Vorhaben dann im Jahr 2018 in das NGVFG- Mehrjahresprogramm wieder aufgenommen. Mit Bericht vom 12.09.2018 teilte die Stadt Garbsen der Bewilligungsbehörde mit, dass sie beabsichtige, das Vorhaben in 2019 durchzuführen. Die Fertigstellung war für Juni 2019 vorgesehen. Mit Bescheid vom 26.11.2018 erhielt die Stadt Garbsen die Mitteilung über die Aufnahme in das Jahresbauprogramm 2019 und wurde aufgefordert, den Förderantrag drei Monate vor beabsichtigtem Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsvertrages für das Vorhaben zu stellen, spätestens jedoch bis zum 29.03.2019.

Der Förderantrag wurde danach von der Stadt Garbsen am 28.03.2019 gestellt. Dieser Antrag war allerdings unvollständig. Die Stellungnahme des Behindertenbeauftragten sowie die Genehmigung der Unteren Wasserbehörde für die Überbauung des vorhandenen Straßenseitengrabens am südlichen Fahrbahnrand fehlten. Die nicht vorhandenen Unterlagen wurden von der Bewilligungsbehörde erstmalig am 08.04.2019 nachgefordert. Die Stellungnahme des Beauftragten für Menschen mit Behinderung wurde zwischenzeitlich eingereicht. Die Genehmigung der Unteren Wasserbehörde wurde allerdings noch nicht vorgelegt. Aus diesem Grund ist der Neubau des Gehweges baurechtlich derzeit nicht möglich und das Vorhaben damit noch nicht baureif. Aus diesem Grund konnte ein Zuwendungsbescheid bisher leider noch nicht erteilt werden.

Der Stand der Dinge heute:

Mittlerweile sind sich Politik und Bürger einig: Der Rad- bzw. Fussweg soll kommen und er wird auch gebaut, aber wann? Alle Anträge sind durch und rein theoretisch könnte es nun losgehen. In der letzten Ratssitzung wurde Baudezernent Hauke nochmals auf die Situation hingewiesen und es wurde sich beschwert, dass hier immer noch nichts geschehen ist.

GCN hat bei der Stadt Garbsen nachgehakt:

Die Stadt Garbsen teilte GCN mit, dass der Rad-bzw. Fussweg auf jeden Fall gebaut wird. Alles dazu nötige wurde bewilligt. Jetzt müssen nur noch die entsprechenden Fördergelder seitens der ausführenden Behörden eingehen, dann könnte es losgehen. Jetzt bleibt abzuwarten, wann nun endlich in Stelingen die Baufahrzeuge anrücken.

GCN/bs