Bund-Länder-Beschluss: Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen, 2G und Weiteres

Symbolbild

Garbsen – Bund und Länder haben sich gestern beim Corona-Gipfel auf bundesweite Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Leben für nicht geimpfte Menschen geeinigt. Bei einer sehr hohen Hospitalsierungs-Inzidenz müssen sich auch geimpfte Personen auf Veränderungen einstellen (2G+). In der Region Hannover gilt bereits die 2G-Regelung

Grundlage für alle Zugangsbeschränkungen wird die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz, wie Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Donnerstag in einer Pressekonferenz mitteilte. Ab einem Wert von drei gelte in Deutschland flächendeckend die 2G-Regel, so Weil. Ab einem Wert von sechs soll die 2G-Plus-Regel greifen.(Geimpft oder Genesen + gestestet) Ab einem Wert von neun können noch weitere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen hinzu kommen.  Die Hospitalisierungsrate ist die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Gestern lag der Wert in Niedersachsen bereits bei 4,7. Ausnahmen von der 2G-Regel sollen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren möglich sein.

3G am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nahverkehr und Weitere Maßnahmen

  • 3G-Regel am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • eine Homeoffice-Pflicht
  • Testpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie Personal in Pflege- und Altenheimen sowie in Behinderten- und Gesundheitseinrichtungen

Weil sagte zusätzlich, die Länder hätten den Bund aufgefordert, ein Gesetz für eine Impfpflicht für Pflegekräfte vorzubereiten, die z.B.in Alten- und Pflegeheimen tätig sind.

Foto: Bundesrepublik

Die neue niedersächsische Verordnung ist in Arbeit und soll in Niedersachsen am Dienstag in Kraft treten.

GCN/bs