Corona: Aktuelle Zahlen, aktuelle Regeln in der Region Hannover – Stand: 01.09.2022

    Themenfoto.

    Garbsen – Hier die Aktuellen Corona Zahlen für Garbsen, die Region Hannover und Niedersachen.

    Für die Corona-Regelungen des Landes Niedersachsen sind drei Werte relevant. Der erste Wert, die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner, wird vom RKI ermittelt und täglich unter diesen Link veröffentlicht. Die beiden anderen Werte sind Landeswerte für ganz Niedersachsen, gelten auch für die Region Hannover. Sie werden täglich vom Land veröffentlicht unter diesen Link.

    Um direkt für Garbsen und weitere Städte der Region Hannover die Zahlen einzusehen, klicken Sie bitte auf diesen Link. Hier können Sie Ihre Stadt eingeben und die Zahlen einsehen, dabei bitte beachten, dass die Zahlen vom Dashboard der Region Hannover von den Zahlen des RKI abweicht, für die Corona-Regeln werden die Zahlen des RKI zugrunde gelegt.

    Inzidenzwerte Region Hannover und Zahlen der Hospitalisierung, Neuinfizierte für ganz Niedersachsen und Belegung der Intensivbetten.

    Hier die aktuellen Corona-Regeln ab dem 01.10.2022

    Regelungen ab dem 1. Oktober 2022

    Allgemeine Empfehlungen

    • Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen
    • Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
    • Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften

    Maskenpflicht (FFP2)

    • in Krankenhäusern sowie in Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, in denen eine vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
    • in Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
    • in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
    • im öffentlichen Personenfernverkehr ab dem 14. Lebensjahr (zuvor ab vollendetem 6. Lebensjahr medizinische Maske)

    Testnachweispflicht

    • in Krankenhäusern sowie in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
      >> Ausnahme: Bei vollständig geimpften und genesenen Mitarbeitern ist 2x pro Woche auch ein Selbsttest ausreichend
    • in Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs etc.
      >> Ausnahme: Beschäftigte oder Besuchende bei Vorliegen eines Impfnachweises oder Genesenennachweises nach IfSG

     

     

     

    GCN/eo