Lockerungen in Niedersachsen -was gilt- welche weiteren Lockerungen gelten ab Montag?

Ab Montag treten weitere Lockerungen in Niedersachsen in Kraft /GCN

Garbsen – Die Vorgabe, dass sich in der Öffentlichkeit die Mitglieder von maximal zwei Haushalten treffen dürfen, bleibt bestehen. Das gleiche gilt auch für den Besuch in Restaurants und Kneipen.

Im privaten Räumen wie Wohnungen und Privathäusern gilt: Zusammenkünfte sollen weiterhin auf ein Minimum beschränkt werden. Hier muss jeder selbst Verantwortung übernehmen und dafür sorgen, dass die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden können. Natürlich kann ein Hausbesitzer mit einer großen Wohnfläche mehr Leute einladen, als ein Wohnungsinhaber mit einer Wohnfläche von 60 Quadratmetern. Private Feiern im Garten können stattfinden, aber auch hier gilt: Auf ein Minimum reduzieren, Abstände einhalten.

Vielleicht sollte sich jeder überlegen eine Familienfeier auf mehrere Termine zu legen und die Besucher zu reduzieren, anstatt in einer kleinen Wohnung mit vielen Menschen zu feiern.

Folgende Lockerungen sind vorgesehen und gelten teilweise ab Montag

Diese Lockerungen gelten vorerst bis zum 22. Juni, im Hinblick auf die Entwicklung der Corona-Zahlen wird dann erneut geschaut, ob weitere Lockerungen möglich sind.

  • Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Teilnehmern sind unter Auflagen wieder erlaubt. Wichtig: Es dürfen nur Veranstaltungen mit Sitzplätzen ausgerichtet werden, um den entsprechenden Sicherheitsabstand einhalten zu können. Veranstaltungen mit stehenden Teilnehmern sind nicht erlaubt. (Ab Montag)
  • Gruppengrößen sind i.d.R. auf 10 Personen für Veranstaltungen in geschlossen Räumen, z.B. für Angebote von Kindern und Jugendlichen, begrenzt (ausgenommen sind Veranstaltungen im Freien sowie Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen)
  • Hotels dürfen ab Montag mit einer Auslastung von 80 Prozent statt wie bisher 60 Prozent planen
  • Anbieter von touristischen Busreisen dürfen wieder öffnen, aber auch hier müssen die Abstände von 1,5 Metern eingehalten werden. (Ab Montag)
  • Kneipen dürfen unter Auflagen wieder öffnen (Ab Montag)
  • Demonstrationen sind unabhängig von Ausnahmegenehmigungen wieder möglich
  • Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen dürfen in entsprechenden Restaurationen mit 50 statt wie bisher 20 Teilnehmern stattfinden. (Für private Feiern gelten die o.g. Empfehlungen)
  • Hallen- und Spaßbäder dürfen ab Montag, 08. Juni öffnen. Hier wird eine Anmeldung nötig sein, informieren Sie sich bei den entsprechenden Anbietern.
  • In Spielhallen und Spielbanken dürfen ab Montag wieder Speisen und Getränken verzehrt werden
  • Ehrenamtliche Mitarbeiter mit Besitz einer Juleica-Karte dürfen Angebote für Kinder und Jugendliche ausrichten
  • bis 31.8. weiterhin keine Großveranstaltungen
  • Theater, Opern und Kinos bleiben weiter geschlossen
  • Prostitutionsgewerbe bleibt geschlossen
  • Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars bleiben geschlossen
  • Saunen bleiben geschlossen
  • Bezüglich Unterricht in den Schulen werden zu gegebener Zeit separat durch GCN evtl. Neuerungen bekanntgegeben, Klassenfahrten finden bis Ende des Jahres nicht statt.

Bei allen o.g. Lockerungen gelten weiterhin die Abstandsregeln. Bezüglich Maskenpflicht bei Veranstaltungen ist es immer sinnvoll, den Veranstalter zu kontaktieren. Ebenso bei Besuchen in Hallenbädern oder anderen geschlossenen Räumen, oder bei Busfahrten und Reisebussen. Das Gleiche gilt für die Registrierungspflicht.  Informieren Sie sich hier individuell bei dem entsprechenden Anbieter oder der Institution.

Achtung! Alle Maßnahmen in Niedersachsen können Sie hier noch einmal im Detail nachlesen

GCN/bs